Ausnahmeregelung

Rösler: Patientendaten weitergeben

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Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will auch weiter erlauben, dass Ärzte und Krankenhäuser Daten von gesetzlich versicherten Patienten an private Dienstleister geben dürfen. Diese Ende Juni 2010 auslaufende Regelung solle um ein Jahr verlängert werden, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit und bestätigte einen Bericht der Berliner Zeitung. Dazu habe man sich entschlossen, da eine angestrebte grundsätzliche Regelung kurzfristig nicht zu erreichen sei.

Nachdem das Bundessozialgericht die Weitergabe von Daten an private Abrechnungsstellen - auch bei Einwilligung der Patienten - im Dezember 2008 untersagt hatte, beschloss die damalige schwarz-rote Regierung die Ausnahmeregelung bis Mitte 2010. Datenschützer kritisieren die jetzt geplante Verlängerung als falsches Signal. „Es wäre besser gewesen, Anpassungen an strengere Vorgaben jetzt schon zu vollziehen“, sagte ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar. Dieser hatte die ursprüngliche Ausnahmeregelung akzeptiert, allerdings eine neue gesetzliche Regelung gefordert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) plädierte dafür, persönliche Daten bei Körperschaften - wie der KBV - zu sammeln. „Diese unterliegen strengen Kriterien, was den Datenschutz angeht“, sagte ein KBV-Sprecher. Zahlreiche niedergelassene Ärzte und auch viele Krankenhäuser setzen bei der Abrechnung ihrer Leistungen auf Dienstleister, die dafür einen bestimmten Anteil kassieren.

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