Rochell: Asylbewerber-Rezepte oft Kostenfalle Hanna Meiertöns, 27.01.2023 15:00 Uhr
Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Asylbewerber, auch Schutzsuchende aus der Ukraine lösen ihre Rezepte in den Apotheken ein. Häufig entsteht allerdings ein Mehraufwand für die Apotheken oder sie bleiben sogar auf den Kosten sitzen, kritisiert Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL).
Die Zuständigkeiten für die Asylbewerber und Flüchtlinge aus der Ukraine können sich kurzfristig verändern, abhängig davon, ob sie zum Beispiel schon einer Kommune zugewiesen wurden oder nicht. Dann kann je nach Status entweder die Bezirksregierung, Stadt oder Kommune für die Gesundheitsversorgung zuständig sein. Später folge die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, das dauere laut Rochell bei den ukrainischen Flüchtlingen wenige Wochen.
Für den Besuch beim Arzt werde den Flüchtlingen laut AVWL durch die zuständige Behörde ein Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt, dann kann der Arzt oder die Ärztin bei Bedarf ein Rezept ausstellen und vermerkt den zuständigen Kostenträger darauf. Das Rezept wird dann in der Apotheke vorgelegt und vom Leistungserbringer in Vorleistung beliefert – die Abrechnung mit dem Kostenträger erfolgt erst danach. „Wenn es um Arzneimittel geht, weisen Behörden im Einzelfall immer wieder die Zuständigkeit von sich“, berichtet der Verbandsvorsitzende. Die laut ausgestelltem Rezept zuständigen Stellen würden die Kosten nicht übernehmen wollen.
Überprüfung keine Pflicht der Apotheke
Eine Überprüfung der Zuständigkeit des angegebenen Kostenträgers ist laut Rochell mit einer Menge Aufwand verbunden. Auch bräuchten Patient:innen im Krankheitsfall eine schnelle Versorgung, man könne sich nicht „lange bei Behörden durchfragen“. Am späten Nachmittag, nachts oder am Wochenende sei dort generell niemand zu erreichen. Abgesehen davon fehle die Zeit und das Personal in den Apotheken, um in den Telefonschleifen der Verwaltungen zu warten.
Sobald ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept vorliege, müsse es vom genannten Kostenträger auch erstattet werden, so Rochell. Die Zuständigkeiten zu prüfen, sei keine Verpflichtung der Apotheken. „Es kann nicht sein, dass die Apotheke am Ende die Arzneimittel der Flüchtlinge bezahlt“, sagt der Verbandsvorsitzende.
Außerdem setze jeder zusätzliche Bürokratismus und jedes zusätzliche Risiko für die Honorierung die flächendeckende pharmazeutische Versorgung der Bürger einer weiteren Gefahr aus, mahnt Rochell und verweist auf die Apothekenschließungen im vergangenen Jahr.