Impfzertifikatsservice

RKI-Software auch für Apotheken

, Uhr aktualisiert am 11.06.2021 15:21 Uhr
Berlin -

Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet eine eigene Softwarelösung für die Erstellung von digitalen Impfzertifikaten an. Diese können auch Apotheken nach entsprechender Anmeldung nutzen.

„Einfach, sicher und bequem“ soll die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate mittels RKI-Service funktionieren. Nach der Registrierung auf der Seite erscheint eine einfache Maske, in der die personenbezogenen Daten eingegeben werden können. Bei vollständiger Angabe aller benötigten Informationen wird ein QR-Code generiert. Dieser kann dann vom Patienten abgescannt werden. Alternativ kann der Code auch ausgedruckt und mitgegeben werden. Dann kann die Übertragung in die App vom Patienten auch zeitlich versetzt erfolgen. Der Service vom RKI ist kostenfrei und für die Praxen, Zentren und Apotheken gedacht.

Bei Kontrolle oder Überprüfung des Impfstatus werden in der App (Covpass, Warn-App, Luca) nur der Vor- und Nachname und der Status der Impfung angezeigt. Welcher Impfstoff verwendet wurde, wird zwar bei der Beantragung des QR-Codes eingetragen – auf dem Mobiltelefon sichtbar ist diese Information jedoch nicht. Der Inhaber/die Inhaberin des Zertifikates kann dieses EU-weit verwenden. Laut RKI ist es aufgrund einer entsprechenden Signatur abgesichert und daher fälschungssicher.

Ablauf

Einloggen

  • Zugang erhalten die Nutzer:innen von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, vom Anbieter des Praxisverwaltungsdienstes oder vom jeweiligen IT-Dienstleister.
  • Der Zugang ist somit nicht nur über den TI-Konnektor möglich. Der Service kann auch als Webanwendung genutzt werden.

Impfstatus dokumentieren

  • Eintragung der benötigten Daten
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Datum der Impfung
    • Status der Impfung (Erst- oder Zweitimpfung)
    • Verwendeter Impfstoff
  • Bei Vollständigkeit der Daten kann ein QR-Code generiert werden.

Impfzertifikat überreichen

  • Der QR-Code gilt bereits als digitaler Impfnachweis.
  • Dieser kann entweder vom Kunden direkt gescannt werden, oder das Zentrum/die Praxis druckt diesen aus und gibt das Dokument mit. Der QR-Code kann im Nachgang übertragen werden.
  • Das digitale Zertifikat ist EU-weit gültig.

In Zukunft sollen auch Test- und Genesenenzertifikate über den Service ausgestellt werden können.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
„Die Finanzlage ist dramatisch“
TK-Chef warnt vor „Beitragsschock“
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Wen Apotheken NICHT wählen

APOTHEKE ADHOC Debatte