Rabattverträge

Richter prüfen Partnerwahl der Kassen Alexander Müller, 27.10.2011 14:32 Uhr

Berlin - 

Formal geht es nicht um besonders viel: Der Generikahersteller Dexcel klagt wegen des Wirkstoffs Anastrozol gegen die Ausschreibung der Deutschen BKK. Doch vom Ausgang dieses Verfahrens, das gestern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) verhandelt wurde, hängt viel ab: Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Krankenkassen bei ihren Rabattverträgen Zuschläge an mehrere Hersteller vergeben dürfen. Dem Vernehmen nach tendieren die Richter dazu, Mehrpartnermodelle zu erlauben.

In der Vorinstanz hatte die Vergabekammer der Firma Dexcel Recht gegeben: Mehrfachzuschläge seien für die Hersteller nicht zu kalkulierende Risiken, weil eine Mindestabnahme nicht garantiert sei. Schließlich liege die Auswahl des Rabattpartners in der Hand der Apotheker. Genau da sehen sich Dexcel und andere kleinere Hersteller im Nachteil gegenüber etablierten Marken wie Ratiopharm, Hexal und Stada.

Das OLG sieht das offenbar anders: Grundsätzlich liege das Risiko einer ungleichen Verteilung nicht bei der ausschreibenden Kasse, so das Argument. Dieses Wagnis müssten die Hersteller eingehen. Allerdings wurde darüber diskutiert, welchen Einfluss die Kasse auf die Verteilung haben kann: Darf sie beispielsweise eine Reihenfolge bei der Abgabe festlegen, wie der BKK-Dienstleister Spectrum K einst geplant hatte? Und was ist eigentlich eine gerechte Verteilung: Bekommt jeder Partner ein Drittel, der Bestbietende alles oder jeder seinem Gebot entsprechend Rezepte zugewiesen?

Außerdem müsste bei einem „Rabattranking“ die technische Umsetzbarkeit beachtet werden. Denn die Apotheken müssten über die Software darauf hingewiesen werden, wann sie welchen Rabattpartner abgeben sollen. Die in der Offizin beliebteren Mehrpartnermodelle könnten damit deutlich an Charme verlieren.

Dass das OLG diese Fragen im Detail klären will, bleibt zu bezweifeln. Dexcel hat gestern in der Verhandlung Boden gut gemacht, trotzdem gehen die meisten Beobachter davon aus, dass Mehrfachzuschläge auch künftig zulässig sein werden. Gewissheit gibt es aber erst am 23. November, dann wollen die Richter ihr Urteil verkünden.

Die Verhandlung gestern wurde von der Branche mit Argusaugen verfolgt. Auch Vertreter der Barmer GEK waren in Düsseldorf. Heute hat die Kasse ihre Ausschreibung veröffentlicht - gesucht werden Exklusivpartner.