Ein Hersteller hat offenbar vor dem Sozialgericht Stuttgart einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter gestellt. Die Begründung: Der Richter soll zu kurze Fristen für Stellungnahmen der Parteien angesetzt haben. Da sich der Sozialrichter selbst für unbefangen erklärte, muss nun das Landessozialgericht in der Sache entscheiden. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC ist die Anhörung für Donnerstag angesetzt. Erst nach Abschluss des Befangenheitsverfahrens kann das Sozialgericht Stuttgart über die Rabattverträge entscheiden.
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