20-Prozent-Quote für Grippeimpfstoffe APOTHEKE ADHOC, 28.03.2019 13:53 Uhr
Ein Chaos bei der Belieferung mit Grippeimpfstoffen wie in der vergangenen Saison soll sich nicht wiederholen. In Mainz lud Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zum Runden Tisch, um mit Ärzten und Apothekern über die Modalitäten ab Herbst zu sprechen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) klärt mit einem Rundschreiben auf.
„Wir wollen bei der Bestellung und Bevorratung mit Influenza-Impfstoffen für die kommende Wintersaison eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden“, erklärt die Gesundheitsministerin. Teilnehmer des Runden Tisches sind die zuständigen Ansprechpartner der KV, des Landesapothekerverbands sowie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland stellvertretend für die Kostenträger.
Nun konnte sich auf einige Eckpunkte verständigt werden. Wie die KV in einem Rundschreiben erklärt, soll sich die Vorbestellung der Impfstoffe weiterhin am Verbrauch des Vorjahres orientieren: Es sollen möglichst 95 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs der Vorjahressaison geordert werden. Die Frist für die Vorbestellungen bei den Herstellern wird voraussichtlich auf den 30. April verschoben. Wird die Begrenzung eingehalten, haben die Krankenkassen auf drängen der KV zugestanden, in der Regel auf Regresse zu verzichten. Der Arzt läuft also keine Gefahr, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu kommen, auch wenn nicht alle Impfdosen verwendet wurden.
Sollten bei einer höheren Nachfrage Nachbestellungen nötig sein, empfiehlt die KV jeweils nur kleine Packungsgrößen, zum Beispiel eine 10er-Packung pro Verordnung, anzufordern. Erst bei einer Überschreitung der Grenze um mehr als 20 Prozent der Gesamtmenge von über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffen im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten wird dann ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt.
Eine weitere wesentliche Vereinbarung ist die grundsätzlich generische Verordnung von Grippeimpfstoffen: In Rheinland-Pfalz war dies im Vergleich zu anderen Bundesländern in der aktuellen Saison schon üblich. Vor allem den Apotheken soll diese Vereinbarung helfen, bei kurzfristigen Engpässen auf andere Grippeimpfstoffe ausweichen und die Patienten ordnungsgemäß beliefern zu können. Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben natürlich die gegebenenfalls unterschiedlichen Zulassungen.
Die am 14. März mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedeten Vorgaben zu einer wirtschaftlichen und flexiblen Verordnung von Grippeimpfstoffen mit klaren Regelungen zur neuen Apothekenvergütung untermauern die am Runden Tisch besprochenen Punkte. Im Bezug auf die Abrechnung ändert sich durch das TSVG in Rheinland-Pfalz für die Apotheken bis auf den 75-Euro-Deckel nichts. Auch in der aktuellen Saison lag der Abrechnungspreis pro Impfdosis bei einem Euro bei generischer Verordnung durch die Ärzte.
Auf Länderebene können zusätzlich vertragliche Vereinbarungen getroffen werden beziehungsweise noch geltende Vereinbarungen gegebenenfalls angepasst werden. Durch sie kann die genaue Versorgung wie beispielsweise die generische Verordnung festgehalten werden. In Rheinland-Pfalz wird eine solche Vereinbarung aktuell vorbereitet, die die bestehende Vereinbarung ablösen soll. Bätzing-Lichtenthäler hält den gemeinsam gefundenen Kompromiss für eine zielführende Lösung, im Sinne einer guten Versorgung in der kommenden Wintersaison. Sie erwartet nun eine zügige Umsetzung.