Die Bayerische Apothekerkammer (BLAK) sieht die Pharmazeuten bei der Anfertigung von Rezepturen auf einem besseren Weg als noch vor drei Jahren. Die Zahl der Verweigerer sei leicht rückläufig, sagt Kammerpräsident Thomas Benkert. Die Kammer prüft ihre Mitglieder seit drei Jahren regelmäßig mit Testkäufen.
Die Zahl der Ablehner habe von 9 auf etwa 5 Prozent abgenommen, sagt Benkert. Für die Verweigerung einer Rezeptur gebe es keine rechtliche Grundlage. Nicht genügend Personal sei etwa keine akzeptable Ausrede. Das Argument, es gebe zu wenig Angestellte, höre er öfter. „Die Chefs haben eine heilberufliche Verantwortung“, sagt er. Notfalls müsse der Inhaber eben abends die Rezeptur herstellen.
Laut Benkert muss eine Rezeptur auch innerhalb von 24 Stunden anzufertigen sein. Die Apotheke dürfe den Patienten nicht über Tage hinweg vertrösten. Die Rezepturen, die die Kammer bei ihren Testkäufen einfordere, seien außerdem nicht kompliziert.
„Die Rezeptur ist das Alleinstellungsmerkmal der Apotheke“, sagt Benkert. Diese Funktion dürfe etwa nicht an den Versandhandel verloren werden, warnt er. Eine Ausnahme lässt der Kammerchef aber zu: Handele es sich um Sonderrezepturen wie Schmerzpumpen, Zytostatika oder parenterale Ernährung, werde eine andere Ausstattung benötigt. Diese Anfragen könnten an einen Kollegen weitergeleitet werden.
Die Strafen fielen unterschiedlich aus und würden je nach Einzelfall entschieden: Apotheker könnten eine Rüge oder Verwarnung erhalten. Auch Geldstrafen seien bei besonders schweren Fällen wie eine wiederholte Verweigerung möglich. „Wir wollen mit den Kollegen aber erst einmal ins Gespräch kommen und wissen, wo das Problem liegt“, sagt Benkert. Manchmal seien auch die Geräte nicht richtig eingestellt. Das müsse jedoch jeder Apotheker beherrschen.
Kritikpunkte seien eine falsche Deklaration, falsches Gehalt oder eine fehlerhafte Homogenität. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) überprüfe die Ergebnisse. In der Regel werde die Rezeptur, wenn sie am Morgen in der Offizin eingereicht werde, am Abend angeboten.
Im Fall des Münchener Apothekers, der mit der Veränderung einer Progesteron-Rezeptur eine Patientin verprellte, gibt Benkert dem Pharmazeuten Recht: „Es ist legal, wenn ein Apotheker in Rücksprache mit der Ärztin die Rezeptur ändert.“ Vielleicht wäre die Sache anders ausgegangen, wenn die Patientin vorher kontaktiert worden wäre, so Benkert. Er rät den Pharmazeuten, die Telefonnummern aufzunehmen, um die Kunden über Veränderungen vorab informieren zu können.
In einer ersten Testwelle hatte die Kammer insgesamt 1065 bayerische Apotheken verdeckt geprüft. Die eingesammelten Rezepturen wurden auf Identität, Gehalt und Homogenität kontrolliert. 94 Apotheken verweigerten die Anfertigung der Rezeptur ganz, also knapp 9 Prozent.
Von den restlichen 971 Apotheken bestanden 86 Prozent die Anforderungen an die Herstellung, 140 Apotheken (14,4 Prozent) dagegen nicht. Im vergangenen Jahr wurden in Bayern insgesamt rund 1,4 Millionen Rezepturen für Kassenpatienten hergestellt. Aufträge von Privatversicherten oder auf direkte Nachfrage sind darin nicht enthalten.
Bislang wurden zwei Drittel aller bayerischen Apotheken geprüft. Der Rezeptur-Test wird laut Kammer noch etwa ein Jahr andauern. Rezeptur-Verweigerer müssen demnach mit einem zweiten Besuch der Tester rechnen.
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