Rezeptur und Defektur gleichstellen APOTHEKE ADHOC, 12.10.2012 12:43 Uhr
Beim Deutschen Apothekertag in München wird die Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auch weiterhin stark diskutiert. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern hatte in einem Antrag gefordert, Defekturen und Rezepturen gleichzustellen. Mit überwiegender Mehrheit wurde dieser Antrag angenommen.
Auf welche Anforderungen der Antrag sich genau bezieht, wurde beim DAT nicht ausdiskutiert. Unterschiede gibt es allerdings bezüglich der bei Rezepturen vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung und der bei Defekturen vorgeschriebenen Prüfungsanweisung einschließlich Prüfprotokoll.
Mit der neuen ApBetrO müssen Defekturen nach der Herstellung geprüft werden. Dies steht der Kammer zufolge jedoch in keinem Verhältnis zum Umfang der Herstellung. Unklar ist bislang, wie die Prüfung erfolgen soll. Vor Inkrafttreten der neuen ApBetrO musste sowohl für Rezepturen als auch für Defekturen lediglich eine organoleptische Prüfung durchgeführt werden. Die neue ApBetrO schreibt eine Probenentnahme und eine Prüfung mit Soll- und Grenzwerten vor.