Geänderte AM-RL

Rezeptgültigkeit – ab sofort 28 Tage

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Berlin -

Die Rezeptgültigkeit für rosa Rezepte wurde auf 28 Tage begrenzt. Die Dauer von einem Monat ist nicht mehr zulässig. Die zugehörige Änderung der Arzneimittel-Richtlinie wurde am vergangenen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geändert. Ab dem 3. Juli sind rosa Rezepte nur noch 28 Tage gültig. Außerhalb dieser Frist können die Verordnungen nicht mehr zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Bislang galt eine Gültigkeitsdauer von einem Monat.

Fällt der letzte Tag der Gültigkeitsdauer auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die 28-Frist nicht. Damit sind die rosa Kassenrezepte genauso lange gültig wie Hilfsmittelrezepte (Ausnahme: Retionide). Hier gilt bereits seit Längerem die genaue Frist von 28 Tagen. Der G-BA sieht in der Vereinheitlichung auch eine Vereinfachung für die Apotheken.

Auch das Wiederholungsrezept ist in den Änderungen der AM-RL verankert. Dieses wird jedoch erst mit Einführung des E-Rezeptes in der Apotheke eine Rolle spielen. Dann soll es als eine Art Folgeverordnung für Chroniker dienen. Nach der Erstabgabe können mittels Wiederholungsrezept bis zu drei weiteren Abgaben erfolgen. Die Gültigkeitsdauer ist auf 365 Tage beschränkt.

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