Rezeptdatenhandel

Regierung erwartet Einigung im Datenstreit

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Berlin -

Die Bundesregierung erwartet von den Datenschutzbeauftragten der Länder eine einheitliche Auffassung zum Thema Rezeptdatenhandel. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die linke Abgeordnete Pia Zimmermann hervor. Deren Fraktion fordert dagegen ein generelles Verbot des Handels mit Rezeptdaten.

Wie auf eine frühere Anfrage der Grünen verweist die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz (CDU), erneut auf das Sozialgesetzbuch. Darin sei geregelt, dass Rezeptdaten von den Apothekenrechenzentren nur in anonymisierter Form verarbeitet und genutzt werden dürften. Die Anforderungen an die Anonymisierung seien wiederum im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.

Die Überwachung sei Sache der unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder dennoch bestrebt sind, zu einer gemeinsamen Auffassung hinsichtlich der von den Apothekenrechenzentren zu gewährleistenden konkreten Anforderungen an eine Anonymisierung zu gelangen“, so Widmann-Mauz.

Die Regierung werde die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, „ob hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben zur Anonymisierung oder zu Art und Umfang der Datenweitergabe insgesamt Änderungsbedarf besteht“, so Widmann-Mauz.

Kathrin Vogler, die in der Linksfraktion die Arzneimittelpolitik verantwortet, ist mit der Antwort nicht zufrieden: „In einigen Bundesländern ist genehmigungsfähig, was in anderen Bundesländern als Daten-Skandal angesehen wird. Eine solch unterschiedliche Auslegung der gesetzlichen Pflicht zur Anonymisierung ist unerträglich“, so Vogler.

Dass sich die Bundesregierung als nicht zuständig erklärt habe, will die Linke nicht akzeptieren. Widmann-Mauz habe auch nicht erklärt, warum sie auf eine einheitliche Regelung der Datenschutzbeauftragten der Länder vertraue, so Vogler.

Die Linke will den Handel mit Rezeptdaten dagegen grundsätzlich verbieten: „Wir fordern im Gesetz festzulegen, dass eine Datenweitergabe nur an festgelegte berechtigte Stellen und nicht zu Marketingzwecken erfolgen darf“, so Vogler.

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