Presserat: Kein Problem mit „Pillendreher“ APOTHEKE ADHOC, 16.10.2013 17:19 Uhr
Der Deutsche Presserat sieht in dem Artikel des Nachrichtenmagazins Spiegel zur vermeintlich unzureichend verschlüsselten Weitergabe von Rezeptdaten keine Verletzung presseethischer Grundsätze. Dies teilt der Bayerische Apothekerverband mit, der sich unter anderem wegen der Überschrift „Pillendreher als Datendealer“ beschwert hatte.
Aus Sicht des BAV war durch die Überschrift und die Bildauswahl der Pressekodex in mehreren Punkten verletzt worden: Die Überschrift sei ehrverletzend. Ferner werde durch die verknappte Darstellung eine ganze Berufsgruppe in Misskredit gebracht, argumentierte der Verband.
Der Presserat teilte diese Auffassung nicht: In einem Schreiben an den BAV betont er, dass die Überschrift auf den allerersten Blick zwar missverständlich sein könne. Bereits im ersten Satz der Unterzeile erfahre man jedoch, dass die Rechenzentren der Apotheken und nicht die Apotheken selbst Patientendaten verkauften.
In den Worten „Pillendreher“ und „Datendealer“ sei keine Ehrverletzung zu erkennen. Die Begriffe seien zwar sehr salopp, überschritten jedoch nicht die Grenze zu einer Schmähung gemäß Pressekodex.
„Die Pressefreiheit ist eines der wichtigsten Merkmale in einer funktionierenden Demokratie und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, sagt der BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. „Wir müssen die Entscheidung des Presserates akzeptieren. Uns war es jedoch wichtig, ein klares Zeichen zu setzen und die Berichterstattung nicht unkommentiert hinzunehmen, wenn es um die Vertrauensgrundlage von Patienten und Apothekern geht“.