Rx-Boni

Verwaltungsgericht lässt Bonus-Apotheker abblitzen

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Berlin -

Zwei bayerische Apotheker haben vor dem Verwaltungsgericht München erfolglos für ihre Rx-Boni gekämpft. Weil sie mit berufsrechtlichen Konsequenzen seitens der Kammer rechnen mussten, hatten sie eine so genannte Feststellungsklage eingereicht. Doch das Gericht stellte ihnen in der mündlichen Verhandlung keinen Erfolg in Aussicht – und die beiden Pharmazeuten nahmen die Klagen zurück.

Die Apotheker hatten ihren Kunden Boni von einem Euro pro verschreibungspflichtigen Arzneimittel gewährt. Das Gericht sollte feststellen, dass die Rabatte nicht gegen die Berufsordnung verstoßen. Jedenfalls sei ein Einschreiten der Kammer unverhältnismäßig, so die Apotheker. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in mehreren Urteilen zu Rx-Boni entschieden, dass Boni von bis zu einem Euro wettbewerbsrechtlich zulässig seien.

Das Gericht ließ die Argumente einem Bericht der Apothekerkammer zufolge nicht gelten: Feststellungsklagen seien dann unzulässig, wenn ein Apotheker das von der Kammer als berufsrechtswidrig eingestufte Verhalten trotz Beanstandung fortführe. In diesem Fall kann nur vor dem Berufsgericht verhandelt werden.

Auch die Argumentation der Kläger, die Verwaltungsgerichte seien die sachnäheren Gerichte, lies die Richterin nicht gelten. Der Kammer zufolge kommt es eher selten vor, dass sich Apotheker mit einer solchen Klage wehrten.

Die vorsitzende Richterin hatte der Kammer zufolge in der Verhandlung zudem ausgeführt, dass die Boni auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes gegen die Arzneimittelpreisverordnung und Berufsordnung verstoßen. Die beiden Apotheker hatten ihre Klage daraufhin jeweils zurückgezogen.

Vor etwa einem Jahr hatte das Berufsgericht für Heilberufe beim Landgericht Nürnberg-Fürth einem easy-Apotheker seine Rezeptboni mit Urteil vom 8. Februar verboten und eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt. Der Apotheker hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der zweite Fall ist in der ersten Instanz noch nicht verhandelt worden.

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