Die Abgabe von Arzneimitteln in Märkten der Drogeriekette dm ist möglicherweise doch unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wird nun darüber entscheiden. Mit der Zulassung der Revision kassierte das BVerwG ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster. Das OVG hatte im November 2006 den Bestell- und Abholservice der niederländischen Versandapotheke Europa Apotheek Venlo bei dm für zulässig erklärt und eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Dagegen hat die Stadt Düsseldorf eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Mit Erfolg, denn seit dem 18. September ist die Revisionsklage beim BVerwG anhängig, sagte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC. Wann eine Entscheidung zu erwarten sei, konnte die Sprecherin nicht beantworten.
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) wertete die Entscheidung der Leipziger Richter als wichtigen Teilerfolg für die inhabergeführte Apotheke. AVWL-Vorsitzender Dr. Horst-Lothar Müller forderte die Politik zu einem eindeutigen Versandhandelsverbot für alle rezeptpflichtigen Medikamente auf. Die angekündigte Bundesratsinitiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung dazu sei überfällig, sagte Müller. Das BVerwG habe die Revision zugelassen, da weder der Versandbegriff im Arzneimittelgesetz noch die Rezeptsammelstellen in der Apothekenbetriebsordnung hinreichend bestimmt sei, teilte der AVWL mit.
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