Resolution für Rx-Versandverbot Lothar Klein, 14.11.2018 16:44 Uhr
Während ABDA-Präsident Friedemann Schmidt seit dem Deutschen Apothekertag (DAT) den Berufsstand auf den Abschied vom Rx-Versandverbot vorbereitet, halten andere Mitgliedsorgansationen demonstrativ daran fest. Jetzt haben die Delegierten der Kammerversammlung der Kammer Nordrhein die Bundesregierung in einer Resolution aufgefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen.
„Eine tragfähige Alternative zur Sicherung des einheitlichen Abgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde bisher nicht vorgelegt“, heißt es darin. Einzig der feste Arzneimittelpreis garantiere die Versorgungsqualität, die Versorgungssicherheit und die Versorgungsgerechtigkeit und sei „unverzichtbarer Baustein für die solidarische Finanzierung der Arzneimittelversorgung in unserem Gesundheitssystem“.
Ein Blick in die meisten Länder der europäischen Union belege, ebenso wie die veröffentlichte Meinung einer breiten Riege von anerkannten Rechtsexperten, die Zulässigkeit des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Im Jahr 2017 habe der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Umsetzungsmöglichkeit bestätigt, verweist die Resolution auf eine Rechtsgutachten. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass es „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei, „wenn der Gesetzgeber dem Schutz der Gesundheit mit seinem Verbot des Rx-Versandhandels den Vorrang vor der freien Berufsausübung einräumt.“
„Im Interesse der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung brauchen die Apotheken Struktursicherheit zur Erfüllung ihres gesetzlich übertragenen Gemeinwohlauftrages“, heißt es in der Resolution weiter. Die Diskussion über eine längst fällige Erhöhung der Honorierung der heilberuflichen Leistungen der Apotheker für die freiberufliche und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Patienten sei hiervon abzukoppeln und eigenständig zu führen. Zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels sei die Politik aufgefordert, gemeinsam mit dem Berufsstand tragfähige und zukunftssichernde Vergütungsmodelle zu entwickeln.
Diese Resolutiuon steht im Widerspruch zur Linie von ABDA-Präsident Schmidt. Als Präsident der Apothekerkammer Sachsen hatte Schmidt nach einem Bericht der Pharmazeutischen Zeitung vor der Mitgliederversammlung verkündigt, das Verbot des Rx-Versandhandels solle nicht mehr das Maß aller Dinge in der politischen Arbeit der Apotheker sein. „Mit dem Beharren auf diesem einen Thema lösen wir nicht die vielen aktuellen Probleme des Berufsstands“, zitiert die PZ Schmidt, der aber „unverrückbar an der Gleichpreisigkeit“ festhalten wolle.
Nach dem Gesetzesentwurf des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe zum Verbot des Rx-Versandhandels sei die Standesvertretung „der Versuchung erlegen, die gesamte berufspolitische Arbeit auf dieses Problem zu fokussieren“. Für ihn sei dies damals auch richtig gewesen, so Schmidt. Jedoch sei der Berufsstand mit seinem Kernargument der Gleichpreisigkeit öffentlich nicht durchgedrungen.
Dabei seien durch die einseitige Fokussierung auf Versandhandel die anderen Probleme eher „durchgerutscht“, sagte Schmidt laut PZ mit Blick auf wirtschaftliche Probleme kleinerer Apotheken und den Nachwuchsmangel, der inzwischen sogar in Ballungsgebieten offensichtlich sei. „Diese Probleme sind evident und verschwinden nicht, wenn das Versandhandelsverbot käme“, zitiert die PZ Schmidt weiter.