Ärzte und Labore sollen Infektionen melden Lothar Klein, 10.02.2016 11:11 Uhr
Aus Sorge um die weltweit zu beobachtende Zunahme von resistenten Erregern und von Durchfall-Infektionen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Meldepflicht verschärfen. Künftig sollen nicht nur Kliniken, sondern auch Ärzte und Labore Infektionen mit bestimmten Bakterien melden. Das BMG hat eine entsprechende Verordnung vorgelegt.
Besorgniserregend sei insbesondere der Anstieg Carbapenem-resistenter Erreger. Ihre Ausbreitung in Deutschland solle eingedämmt werden, heißt es im Verordnungsentwurf. Die epidemische Lage erfordere eine verstärkte Überwachung resistenter Erreger auf der Grundlage einer belastbaren bundesweiten Datenlage, mit der Häufigkeitszunahmen und Ausbrüche frühzeitig erkannt werden könnten. Mithilfe dieser Meldedaten solle der öffentliche Gesundheitsdienst epidemiologische Zusammenhänge erkennen und gezielte Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung und zur Bekämpfung von Infektionen durch resistente Erreger umsetzen können, heißt es im Entwurf.
In Teilen Süddeutschlands hätten sich in den letzten Jahren Mücken wie Aedes albopictus angesiedelt, die Arboviren übertragen könnten. Dadurch steige das Risiko, dass Reisende, die mit einer Dengue-Virus- oder Chikungunya-Virus-Infektion aus dem Ausland zurückkehrten und entsprechende Viren im Blut hätten, hier mit diesen Mücken in Kontakt kämen und dass diese Mücken die Infektionen in ausgeprägten Warmwetterphasen auf andere Menschen übertragen könnten.
Deshalb sieht die Verordnung vor, dass nicht nur Krankenhäuser und Einrichtungen, in denen ambulant operiert wird, Meldungen schicken, sondern auch niedergelassene Ärzte und Labore: „Es werden Labormeldepflichten in Bezug auf klinisch besonders relevante multiresistente Erreger mit einer Resistenz gegenüber der Antibiotikagruppe der Carbapeneme eingeführt.“ Dazu gehören Enterobakterien und Acinetobacter.
In Bezug auf Infektionen mit Clostridium difficile wird eine Arztmeldepflicht bei schweren Verläufen geregelt. Darüber hinaus wird eine Labormeldepflicht in Bezug auf Arboviren eingeführt. Zu den Arboviren gehören Erreger, die durch Mücken übertragen werden, darunter Zika-, Chikungunya-, Dengue- und West-Nil-Virus. Schließlich müssen Labore Infektionen mit Methicillin-resistenten Stämmen von Staphylococcus aureus (MRSA) melden, wenn der Erreger in Blut oder Liquor nachgewiesen wird.
Um die Weiterverbreitung der Erreger zu verhindern, sei es erforderlich, dass „die Gesundheitsämter bereits über das Auftreten von Einzelfällen informiert sind, ferner einen Überblick über die regionale und bundesweite Lage erhalten und auf dieser Informationsgrundlage zielgenaue Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung der genannten Erreger ergreifen können“, begründet das BMG die Verordnung.
Auf Grundlage der Einzelfallmeldungen werde eine belastbare bundesweite Datenlage geschaffen, die auf örtlicher Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene ausgewertet werden könne. Der öffentliche Gesundheitsdienst werde so befähigt, einrichtungsübergreifende Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu veranlassen.
Die Verordnung wurde bereits dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates zugeleitet. Sie muss von der Länderkammer verabschiedet werden.