Apotheker und GKV-Spitzenverband wollen den Kassenabschlag gesetzlich festschreiben lassen. Im Video-Interview erklärt Karl-Heinz Resch, ABDA-Geschäftsführer Wirtschaft/Soziales/Verträge, warum der sich Zwangsrabatt in Verhandlungen nicht nach unten bewegen kann und warum es für den Aufwand mit den Rabattverträgen keinen Nachschlag mehr geben wird.
ADHOC: Warum ist die Festschreibung des Kassenabschlags sinnvoll?
RESCH: Weil das ordnungspolitischer viel sauberer ist. Heute haben wir zwei nahezu gleichlautende Vorgaben: Sowohl beim Kassenabschlag als auch beim Fixhonorar soll die Kostenentwicklung berücksichtigt werden. Der Zwangsrabatt gilt aber nur bezogen auf die GKV-Leistungen. Der Fixzuschlag dagegen gilt für GKV und PKV. Die Kassen werden immer bestrebt sein, in den Verhandlungen zum Abschlag den Abstand gegenüber der PKV zu wahren. Die Apotheken sind gut bedient, dieser Logik zu folgen. Schließlich gelten die Kassen als Großabnehmer mit fest vereinbarten Zahlungszielen. Und: Eine Erhöhung des Fixums hat eine viel breitere und nachhaltigere Wirkung.
ADHOC: Es gibt ja GKV-spezifische Leistungen wie zum Beispiel die Erfüllung der Rabattverträge. Wird so etwas bei einer Festschreibung berücksichtigt?
RESCH: Wir sind in die Verhandlungen von 2009 gezogen mit der Forderung, dass die Mehrleistungen anerkannt werden müssen. Dann haben wir das Schiedsstellenergebnis durchgefochten und Absenkungen von 2,30 Euro auf 1,75 Euro erreicht. Zu diesem Ergebnis wurde in der schriftlichen Begründung ausdrücklich festgehalten, dass für Rabattverträge 23 Cent anerkannt werden. Das sind hochgerechnet rund 140 Millionen Euro.
APOTHEKE ADHOC: Wird sich die Politik auf die Festschreibung einlassen?
RESCH: Wir haben erste Signale des Ministers. Wenn zwei so große Partner wie GKV-Spitzenverband und DAV auf die Politik zugehen und eine solche Regelung wollen, denke ich schon, dass das Eindruck macht. Das Argument, dass das Problem in der Selbstverwaltung gelöst werden soll, ist meiner Ansicht nach scheinheilig. Sehen Sie sich die vergangenen Jahre an: Immer wenn es finanziell klemmte, hat die Politik den Abschlag festgesetzt. Ich denke aber auch, dass wir die Logik herüberbringen, Kostenentwicklungen in Apotheken einzig und allein über das Fixhonorar regeln zu wollen – und damit geltend für GKV und PKV. Ich setze sehr stark auf dieses Argument. Und darum hoffe ich, dass sich die Politik dazu in Kürze eindeutig platziert.
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