Biozid-Verordnung

Repellents bleiben in der Freiwahl

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Berlin -

Mücken- und Zeckenschutzmittel dürfen in Apotheken, Drogerien und sonstigen Geschäften auch in Zukunft im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden. Das sieht eine Ausnahmeregelung in der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte des Bundesumweltministeriums (BMU) vor.

Biozidprodukte wie Mittel für Insektenbekämpfung, Holzschutz oder Antifouling können laut BMU bei unsachgemäßer Anwendung eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sein. Daher gilt für bestimmte Produkt künftig ein Selbstbedienungsverbot; sie dürfen nur nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden.

Im Referentenentwurf waren auch Repellentien explizit genannt, neben dem Verbot der Selbsbedienung war ein Beratungsgespräch durch sachkundiges Personal vorgesehen. Jetzt wurde der Zusatz aus der Verordnung gestrichen: Für Insektenbekämpfungsmittel gilt zwar das Selbstbedienungsverbot; „hiervon nicht erfasst sind Fernhaltemittel wie zum Beispiel Mückenabwehrsprays zum Auftragen auf die Haut“, so das Ministerium.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte: „Die neuen Regeln zur Abgabe von Biozidprodukten schützen die Umwelt, vor allem Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen. Mit dem heutigen Beschluss setzt die Bundesregierung auch einen weiteren Teil ihres Aktionsprogramms Insektenschutz um. Ich will einen bewussten Umgang mit Biozidprodukten erreichen und ihren oft unnötigen Einsatz verhindern. Das gelingt uns mit der verpflichtenden Fachberatung beim Verkauf. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Gefahren kennen und im besten Fall zu weniger schädlichen Mitteln greifen oder auf die Anwendung von Biozidprodukten verzichten. Denn häufig geht es auch ohne Chemie, zum Beispiel bei Insekten- oder Nagetierbefall. Wenn es gar nicht anders geht, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher aufgeklärt werden, damit sie Biozidprodukte sachgerecht und bewusst verwenden.“

 

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