Kassenausgaben

Rekord: Kassen sparen 4 Milliarden durch Rabattverträge

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Berlin -

2018 ist aus Sicht der Krankenkassen ein Rekordjahr. Zwar sind die Kosten der GKV für Arzneimittelausgaben gestiegen, aber auf der anderen Seite verbuchen die Kostenträger ein dickes Plus, denn durch Rabattverträge konnten mehr als vier Milliarden Euro eingespart werden. Rekord.

Im vergangenen Jahr stiegen laut Zahlen der ABDA die Arzneimittelausgaben um 4,3 Prozent auf 36,2 Milliarden Euro. Nicht einberechnet sei die Rekordeinsparung von mehr als vier Milliarden Euro. Von Januar bis Ende September hätten die Kassen von den Herstellern ein Rabattvolumen von 3,2 Milliarden Euro erhalten. Damit verzeichnen die Kostenträger ein Plus von 9 Prozent. Die Zahlen lassen sich auf erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse der Rechenzentren zurückführen.

Die Zahl der gesetzlich-Versicherten ist mit 0,7 Prozent um mehr als 500.000 Menschen auf etwa 73 Millionen gestiegen. Dabei war die Zahl der verordneten Arzneimittelpackungen um 0,1 Prozent auf 714 Millionen rückläufig. Für das vergangene Jahr wurde ein Ausgabenwachstum von 3,2 Prozent prognostiziert – für das aktuelle Jahr ist ein Anstieg von 3,7 Prozent ausgewiesen.

„Immer mehr Versicherte, immer ältere Patienten und der medizinische Fortschritt tragen zu höherem Aufwand und damit auch zu höheren Kosten im Gesundheitswesen bei. Die Arzneimittelausgaben sind dabei keine Ausnahme“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Allerdings geht nur ein Bruchteil der Ausgaben für die Arzneimittelversorgung an die Apotheken. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben liegt seit Jahren stabil unter 2,5 Prozent. Auf der anderen Seite sind die Beitragseinnahmen der Krankenkassen wegen der guten Arbeitsmarktlage stark gestiegen. Zudem erzielen die Kassen immer höhere Erlöse durch Rabattverträge für Generika und durch Preisverhandlungen mit Pharmaherstellern bei neuen Medikamenten mit festgestelltem Zusatznutzen. Trotz gut gefüllter Kassen wollen manche GKV-Manager eher weitere Leistungen für ihre Versicherten kürzen, statt zukunftsweisende Angebote zu finanzieren. Nicht nur aus Sicht der Versicherten ist das der falsche Weg.“

Gestern hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verabschiedet. Auch Rabattverträge werden thematisiert. Laut Gesetzesentwurf sollen die Kassen beim Abschluss von Rabattverträgen die bedarfsgerechte Versorgung berücksichtigen. „Blumige Programmsätze ohne konkrete gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung reichen aber nicht aus“, schreibt der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI).

„Es ist notwendig, die Sicherheit der Arzneimittelversorgung gesetzlich auf ‚gesunde‘ Füße zu stellen – insbesondere bei etablierten Arzneimitteln. Dazu ist eine Korrektur notwendig, die bei Rabattverträgen Anbietervielfalt und Versorgungssicherheit über kurzfristige und vorübergehende Einsparungen stellt“, sagt der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf. Die Ergebnisse einer BPI-Analyse zeigen: Rabattverträge haben im Laufe der Zeit zu einer Verengung von Märkten beigetragen. Zwischen 2008 und 2017 ist der Anteil der als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffe, für die ein Rabattvertrag existiert von etwa 63 auf 90 Prozent gestiegen. Lieferengpässe seien angesichts der knappen Märkte vorprogrammiert.

Der BPI hat in puncto Rabattverträgen eine klare Forderung an den Gesetzgeber: „Der Gesetzgeber sollte die Vorgaben für Rabattvertrags-Ausschreibungen daher so ausgestalten, dass das Risiko von Lieferengpässen wirksam verringert wird und die Versorgung auf sichere Füße gestellt wird.“ Drei konkrete Vorgaben sollen daher im Gesetz verankert werden:

  • mindestens ein Anbieter mit europäischer Produktionsstätte
  • keine Rabattverträge für versorgungsrelevante Wirkstoffe bei weniger als vier Anbietern
  • Mehrfachvergabe (mindestens drei Zuschlagsempfänger).
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