Reinhardt: VOASG soll auf den Prüfstand Alexander Müller, 15.06.2022 15:19 Uhr
Es ist alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Die Bundesärztekammer (BÄK) reiht sich in die Kritik etlicher anderer Standesorganisationen der Ärzt:innen an den pharmazeutischen Dienstleistungen ein. Kammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt fordert den Gesetzgeber auf, das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) anzupassen.
In der Sache bringt die BÄK keine neuen Punkte in die Debatte ein. „Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise“, kritisiert Reinhardt. Die vorgesehenen Dienstleistungen in den Apotheken würden „ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung“ bleiben und „eher zu Reibungsverlusten“ führen.
Reinhardt sieht die Hoheit selbst zu „pharmazeutische Fragestellungen“ bei den ärztlichen Kolleg:innen, weil nur sie ein therapeutisches Gesamtbild hätten. Auch die räumlichen Voraussetzungen und in dem Zusammenhang die Wahrung des Patientengeheimnisses sieht der Kammerpräsident in den Praxen eher gegeben.
VOASG soll angepasst werden
Sein Fazit: „Der Schiedsspruch ist das Resultat eines Webfehlers des Vor-Ort-Apothekengesetzes, vor dem die Ärzteschaft seit langem gewarnt hat.“ Mit dem Gesetz wurde die Möglichkeit für pharmazeutische Dienstleistungen geschaffen. Reinhardt warnt vor „Doppelerbringung und Doppelhonorierung von Leistungen“. Zudem stehe die Höhe der Vergütung „in einem krassen, nicht zu verantwortenden Missverhältnis zur Vergütung vergleichbarer ärztlicher Leistungen“. Auch diese Kritik kam schon aus anderen Ärzteorganisationen.
Reinhardt forderte den Gesetzgeber auf, das Vor-Ort-Apothekengesetz auf den Prüfstand zu stellen und nachzubessern: „Wir unterstützen die Bemühungen, die Apotheken vor Ort auch als Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten zu stärken. Die Substitution ärztlicher Leistungen ist aber der falsche Weg. Die Patientinnen und Patienten in Deutschland haben Anspruch auf medizinische Beratung auf einem hohen haus- und fachärztlichen Niveau. Die Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken sind deshalb ersatzlos zu streichen.“