Reimporteure wollen keine Rabattverträge Désirée Kietzmann, 23.09.2010 18:50 Uhr
Originalhersteller sollen künftig mit den Anbietern entsprechender Reimporte um Abschlüsse von Rabattverträgen konkurrieren. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hervor. Besteht für ein patentiertes Arzneimittel beziehungsweise einen Import ein Rabattvertrag, soll die Apotheke demnach - analog zu Generikarabattverträgen - zur vorrangigen Abgabe verpflichtet werden.
Schon heute haben die Kassen die Möglichkeit, auch für patentgeschützte Präparate Rabattverträge mit dem Hersteller zu schließen. Entsprechende Verträge gibt es zum Beispiel für das MS-Mittel Betaferon von Bayer. Allerdings können die Apotheken auch Importe abgeben. Anders als bei Generika finde derzeit zwischen importierten Arzneimitteln und ihren Bezugsarzneimitteln kein direkter Wettbewerb statt, heißt es im Antrag. Mit der Abgabegarantie soll sich dies nun ändern.
Die Apotheke muss das rabattierte Arzneimittel dem Vorschlag zufolge dann vorrangig abgeben, wenn sein Preis niedriger ist der konkurrierender Präparate - egal ob der Vertrag für das Original oder einen bestimmten Reimport besteht. Da die Rabatte geheim sind, muss die Kasse in diesem Fall die Substitutionspflicht in der Apothekensoftware hinterlegen.
Der Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands (VAD) hält die Regelung allerdings für praktisch nicht durchführbar. So könne es sein, dass ein Import billiger sei und ein anderer teurer als das rabattierte Produkt, erläutern die Reimporteure in ihrer Stellungnahme zum AMNOG. Es stelle sich die Frage, wann ein Arzneimittel in diesem Fall mit einem entsprechenden Kennzeichen der Kostengünstigkeit zu versehen sei.
Zudem sehen sich die Importeure nicht in der Lage, die bei Rabattverträgen geforderte Lieferfähigkeit sicher zu stellen. Aufgrund er Lieferbegrenzungen in den Bezugsländern komme es auch heute schon zu dem Phänomen, dass Importeure Bestellungen von Apotheken nicht immer erfüllen könnten. Daher wären sie faktisch von Rabattverträgen ausgeschlossen.
Solange der Rabatt nicht transparent sei, könnten Konkurrenzanbieter auch nicht darauf reagieren, gibt der VAD zu bedenken. Der Verband bezweifelt deshalb, dass es zu dem gewünschten Wettbewerb kommt. Transparenz will der VAD auch bei den Herstellerabschlägen: Wenn PKV und GKV künftig gleich behandelt werden, könne der Preis auch unter Berücksichtigung der Abschläge berechnet werden, schlägt der VAD vor. Durch die offene Kommunikation würden nach Ansicht der Importeure auch der Preis in den europäischen Ländern sinken, die sich am deutschen Markt orientieren. Das würde über den Import weitere Kostenersparnisse generieren.
Erneut wenden sich die Importeure gegen die Zahlung des erhöhten Herstellerrabattes. Die generierte Handelsmarge sei deutlich kleiner als die der Hersteller, so der VAD. Der gesetzlich vorgeschriebene Preisabstand bei Reimporten sei ökonomisch bereits als Rabatt zu verstehen. Durch die Neuregelung werde die Branche daher unverhältnismäßig belastet.