Schönheits-OPs

Regress für Behandlungskosten

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Bei Kassenpatienten sollen Ärzte künftig melden müssen, wenn es infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings zu Gesundheitsschäden kommt. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Samstag in Berlin einen Bericht des Magazins "Der Spiegel", wonach eine entsprechende Gesetzesänderung in Vorbereitung ist. Auf diese Weise könnten die Patienten durch ihre Kassen für die Behandlungskosten in Regress genommen werden.

Bereits mit der Gesundheitsreform in diesem Frühjahr wurde beschlossen, dass die Betroffenen die Behandlung künftig im Wesentlichen selbst bezahlen müssen, wenn es nach einer medizinisch
nicht notwendigen Behandlung zu Schwierigkeiten kommt. Nach "Spiegel"-Informationen scheiterte das Vorhaben in der Praxis bislang daran, dass die meisten Mediziner ihre Patienten nicht anschwärzen
wollten.

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