Rentenversicherung

Regierung verteidigt Versorgungswerke

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Die Bundesregierung sieht keinen Grund, die berufsständischen Versorgungswerke in Frage zu stellen: Sie seien „ein effizientes und effektives System der Alterssicherung für spezifische Berufsstände.“ Die SPD hatte in einer Anfrage an die Bundesregierung zur Diskussion gestellt, ob diese Einrichtungen gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll seien.

Zurzeit gibt es nach Angaben der Bundesregierung 89 Versorgungswerke, die unter anderem die Alterssicherung für Apotheker, Ärzte und Zahnärzte gewährleisten. Die Länder legen fest, welche Personengruppen die Versorgungswerke versichern, wie sie sich finanzieren und welche Leistungen sie anbieten können. Auch die Aufsicht der Versorgungswerke liegt bei den Ländern. Bundesmittel können sie nicht erhalten, um ihre Leistungen zu finanzieren.

In ihrer Anfrage hatten sich die Sozialdemokraten nach einer eventuellen Auswirkung der Finanzkrise auf die Leistungen der Versorgungswerke erkundigt. Zwar habe die Krise auch Auswirkungen auf die berufsständische Versorgung gehabt, so die Bundesregierung. „Dank funktionierender Aufsichtsstrukturen und bestehender Kapitalanlagerichtlinien sind die Auswirkungen, etwa hinsichtlich des direkten Abschreibungsbedarfs und niedrigerer Renditen, aber überschaubar und beherrschbar.“

Kein Versorgungswerk sei durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten, so die Bundesregierung. Folglich sei auch die Höhe der Leistungen nicht betroffen gewesen. Die Versorgungswerke verfolgten durchweg vorsichtige und konservative Anlagestrategien: Eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen unter ihren größeren Mitgliedseinrichtungen habe ergeben, dass die Aktienquote zum 31. Dezember 2009 deutlich unter 10 Prozent gelegen habe.

Daher ist laut Regierung eine Auffanglösung, wie sie etwa die Gesellschaft „Protektor“ für die Versicherungswirtschaft darstelle, überflüssig. Auch eine Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei nicht notwendig: Die Länder beobachteten das Risikomanagement der Versorgungswerke und setzten wirksame Sicherungsmechanismen durch.

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