Die Bundesregierung ist mit der Kombination aus Rabattverträgen und der Festbetragsregelung zufrieden. Die Anpassung der Festbeträge zum 1. Juni sei jedenfalls nicht durch Rabattverträge beeinflusst worden, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Besonders die Generikaindustrie hatte das Nebeneinander dieser Vorschriften wiederholt kritisiert. Gegenüber den hier erzielten Einsparungen liege das Problem vielmehr in der Kostenentwicklung bei Arzneimitteln ohne Festbetrag, so Caspers-Merk.
Derzeit sieht die Bundesregierung keinen Änderungsbedarf bei Regelungen, die direkt die Apotheke betreffen: Vorschriften wie die Festbetragsregelung, Rabattverträge, Importverpflichtung, Zuzahlungsbefreiungen und Aut-idem seien nach „eingehenden Beratungen“ eingeführt oder geändert worden, so Caspers-Merk. Ihr Miteinander müsse zunächst beobachtet werden, bevor weitere Verbesserungen vorgenommen werden könnten.
Endlich Klarheit schaffen will die Regierung dagegen bezüglich der wettbewerbsrechtlichen Stellung der Krankenkassen. Derzeit werde ein Rahmenkonzept für die Vertragsbeziehungen zwischen Kassen und Leistungserbringern erarbeitet, so Caspers-Merk. Die Ergebnisse sollen „möglichst rasch in gesetzliche Regelungen einfließen“. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch eine Krankenkasse sei aber bereits heute durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen, meint die Bundesregierung.
Auch eine „Marktbereinigung“ und steigende Kosten nach einer Monopolbildung - etwa in der Hilfsmittelversorgung - befürchtet die Bundesregierung offenbar nicht: Die Kassen müssten bei ihren Ausschreibungen eben dafür sorgen, dass eine „ausreichende Vielfalt der Leistungserbringer“ gewahrt bleibe, zum Beispiel durch eine sachgerechte Aufteilung der Lose.
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