Monopolkommission

Regierung verteidigt freie Apotheken

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Die Koalition hält an festen Arzneimittelpreisen und dem Fremdbesitzverbot für Apotheken fest. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten der Monopolkommission hervor. Darin hatten die Ökonomen um Professor Dr. Justus Haucap im Juli erneut gefordert, das Apothekenhonorar von derzeit 8,10 Euro für Verhandlungen mit den Patienten frei zu geben und Apothekenketten zuzulassen. Die Bundesregierung lehnt alle Vorschläge ab.

Der geforderte „sanfte Preiswettbewerb“ bei verschreibungspflichtigen Medikamenten widerspricht aus Sicht der Regierung dem Sachleistungssystem der Krankenkassen. Denn bis auf wenige Ausnahmen würden die Medikamente nicht vom Endverbraucher finanziert, sondern von den Kassen.

Auch in Sachen Apothekenketten sehen Union und FDP keinen Handlungsbedarf: „Die Bundesregierung sieht die Arzneimittelversorgung durch die inhabergeführte Apotheke sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken in Deutschland durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2009 bestätigt“, heißt es in der Stellungnahme.

Danach sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Arzneimitteldistribution im Sinne einer sicheren und hochwertigen Versorgung selbst zu regeln. „Diese Anforderungen erfüllen insbesondere die inhabergeführten Apotheken. Sie stellen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher“, so die Regierung.


Um eine Kartellbildung durch Apothekenketten zu verhindern, hatte die Monopolkommission eine verschärfte Fusionskontrolle vorgesehen, die Aufgreifschwellen aber nicht näher benannt. Die Ökonomen hatten zudem vorgeschlagen, dass Apotheken räumlich in andere Geschäfte integriert werden können, wie das beispielsweise in US-amerikanischen Supermärkten der Fall ist.

Die Regierung lehnt auch diesen Vorschlag ab: Die Empfehlung würde eine weit reichende Änderung des für Apotheken geltenden Rechtsrahmens erfordern, heißt es in der Unterrichtung. „Hierfür besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Notwendigkeit.“

Das im Koalitionsvertrag angekündigte Pick-up-Verbot hatte die Monopolkommission abgelehnt. Pick-up-Stellen erhöhten den Wettbewerbsdruck auf niedergelassene Apotheken, so das Argument. Die Regierung hält in ihrer Antwort daran fest, dass es beim Arzneimittelversandhandel nicht zu „Auswüchsen“ kommen darf. Allerdings stünden dem geplanten Verbot „verfassungsrechtliche Vorbehalte“ gegenüber. Man werde das Thema Pick-up „besonders aufmerksam beobachten“, kündigt die Regierung an.

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