Bis Ende 2021 will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit einführen. Bei Apothekern und Ärzten führt das vermutlich zu neuem Aufwand. Jetzt kündigt die Bundesregierung an, eine zusätzliche Honorierung für die beteiligten Leistungserbringer zu prüfen. In der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat das Bundesgesundheitsministerium seine ePA-Pläne konkretisiert.
In einem zweiten E-Health-Gesetz sollen Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Das sieht bereits der Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. In der ePA soll das bisher im Rahmen der Gematik noch separat vorgesehene Patientenfach „organisatorisch und begrifflich mit der elektronischen Patientenakte zu einer umfassenden Anwendung" zusammengeführt werden, so die Antwort der Bundesregierung.
Auf diese Anwendung sollen Versicherte neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen „selbstständigen Zugriff, zum Beispiel auch mit Smartphones oder Tablets“ erhalten. Bis zum Jahresende muss die Gematik die Rahmendaten für die ePA definieren. Auf dieser Grundlage „können Anbieter von elektronischen Patientenakten innovative Lösungen entwickeln und im freien Wettbewerb in den Markt bringen“, so die Bundesregierung.
Verschiedene Krankenkassen haben bereits eigenen ePA entwickelt: Mehrere gesetzliche und private Krankenkassen haben sich mit über die App „Vivy“ zusammengetan. Darüber sollen Patienten etwa Befunde, Laborwerte und Notfalldaten speichern und abrufen können. Zu den Kassen gehören Allianz, DAK, Bahn BKK, IKK Classic, Barmenia, Gothaer und die Süddeutsche Krankenversicherung. Auch die TK und das AOK-Lager bieten eigene ePA-Apps an.
Die Bundesregierung will aber verhindern, dass die Kassen ihre ePA zur Kundenbindung nutzen oder den Wechsel unter den Kassen erschweren. Daher sollen diese „unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse bundesweit sektorenübergreifend“ bei allen Leistungserbringern genutzt werden können. Das BMG werde die Rahmenbedingungen zur Bereitstellung der ePA sowie Einzelheiten zu deren konkreter Nutzung in der Versorgung gesetzlich regeln, schreibt die Bundesregierung an die FDP-Fraktion. Dazu gehörten auch Regelungen über den Zugriff auf die Daten.
Die Bundesregierung will die Kassen zudem verpflichten, die Versicherten über die Einführung der ePA und deren Nutzung ausführlich zu informieren. Ob die Bundesregierung darüber hinaus mit einer eigenen Informationskampagne aktiv werden will, ist noch nicht entschieden.
Nicht zufrieden ist die FDP mit den Antworten der Bundesregierung: „Die Antworten auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Einführung einer elektronischen Patientenakte sind nicht neu“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus. Die Bundesregierung verweise wieder einmal auf ihren Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Absichtserklärung, in dieser Legislaturperiode Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von elektronischen Patientenakten zur Verfügung zu stellen. „Wie sehr der Bundesgesundheitsminister hinterherhinkt, zeigt sich schon dadurch, dass sich Krankenkassen nicht mehr anders zu helfen wissen und selbst in die Offensive gehen, indem sie eigene Konzepte entwickeln und ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen“, so die FDP-Politikerin. Dies sei durchaus lobenswert, ändere aber nichts an der Tatsache, dass „wir dringend einheitliche Vorgaben mit einem festgelegten Rahmen für eine elektronische Patientenakte benötigen“. Derzeit wisse keiner der Beteiligten, wie eine solche wirklich aussehen solle und was diese beinhalten dürfe: „Der Gesundheitsminister muss endlich seine Digitalisierungs-Handbremse lösen, da dies zulasten der Ärzte und Patienten geht."
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