Serie: AOK-Rabattverträge 2008

Regierung soll Klarheit schaffen

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Im andauernden Rechtsstreit um die Arzneirabattverträge haben Krankenkassen und Pharmahersteller den Gesetzgeber zu einer Klarstellung aufgefordert. Es könne nicht sein, dass unterschiedliche Gerichte das Gesetz unterschiedlich interpretierten, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). In ungewohnter Übereinstimmung mit dem Kassenvertreter verlangte auch der Vorsitzende des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH), Hans-Georg Hoffmann: „Der Gesetzgeber ist gefordert, diese verfahrene Situation zu klären.“

Im Streit geht es um die Frage der Zuständigkeit der Gerichte. Die Hersteller stützen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, wonach die Vergabekammern für die Ausschreibung der AOK-Rabattverträge zuständig sind. Nach den Urteilen der Vergabekammern in Düsseldorf und Bonn war Ende vergangenen Jahres ein Großteil der AOK-Verträge gestoppt worden.

Die Kasse beruft sich dagegen auf das Sozialgericht Stuttgart, das die Verträge für rechtmäßig erklärt hatte. Die AOK muss nun entscheiden, ob sie für die noch ausstehenden 61 Wirkstoffe Zuschläge erteilt. Verzichtet die Kasse auf weitere Abschlüsse, drohen Verluste aufgrund der entgehenden Rabatte. Andernfalls riskiert die Kasse Strafzahlungen in Milliardenhöhe, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) im kommenden Jahr gegen die Rabattverträge entscheiden sollte.

Die EU-Kommission hatte im Oktober aufgrund von Mängeln im Ausschreibungsverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Wegen der „komplexen Materie“ wurde der Bundesregierung zur Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 22. Februar eingeräumt, berichtet die FAZ.

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