Schönheitsoperationen

Regierung sieht Handlungsbedarf

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Wegen der Risiken von Schönheitsoperationen rücken Einschränkungen vor allem bei Minderjährigen näher. Die Bundesregierung signalisierte erstmals ihre Unterstützung für einen Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen. „Wir sehen Handlungsbedarf“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) am Mittwoch. Über die Chancen eines generellen Verbots von Schönheits-OPs bei Kindern und Jugendlichen herrschte nach einer kontroversen Expertenanhörung im Bundestag aber Ungewissheit. Experten meldeten Zweifel daran an, dass die Grenze zwischen nötigen und unnötigen Eingriffen genügend klar gezogen werden könne.

Caspers-Merk sagte dem Sender N24, junge Menschen ließen zunehmend Schönheitseingriffe an sich vornehmen, ohne die Folgen abschätzen zu können. „Wir möchten Jugendliche auch vor dem Gruppendruck schützen.“ Die SPD-Expertin Carola Reimann erklärte am Rand der Ausschusssitzung, stärkeren Schutz für Jugendliche könne bei reinen Schönheits-OPs „ein Verbot bis 18 Jahren mit der Ausnahme medizinischer Indikation“ bringen.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann sagte im Deutschlandradio Kultur, bei Mädchen gebe es bereits die Vergrößerung des Busens zum Abitur. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), bekräftigte bei n-tv ihre skeptische Haltung zu einem Verbot: „Ich glaube, es ist ein weitgehender Eingriff in das Elternrecht.“ Minderjährige und Eltern
müssten aber davor geschützt werden, in falsche Hände zu geraten.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schloss sich Verbotsforderungen an. Schönheitsoperationen aus Gründen des Lifestyles solle es erst ab 18 geben, sagte Verbandssprecher Ulrich Fegeler im Gesundheitsausschuss mit Blick auf Brustvergrößerungen, Kinnverlängerungen oder aufgespritzte Lippen. Chirurgische Fachgesellschaften lehnten ein Verbot hingegen ab und betonten, es sei oft schwer abzugrenzen, ob Eingriffe medizinisch angezeigt seien.

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