AMG-Novelle

Regierung rüstet Pharmagroßhändler

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Die Pharmagroßhändler haben gute Aussichten, dass ihr Wunschpaket mit der AMG-Novelle auf den Weg gebracht wird. Der Kabinettsentwurf enthält sowohl den Versorgungsauftrag und damit einen Belieferungsanspruch gegenüber der Pharmaindustrie als auch das gewünschte Fixhonorar. Das verschachtelte Modell funktioniert aus der Perspektive der Großhändler nur als Ganzes, geht aber zu Lasten der Apotheken.

Um einerseits den Verbleib ihrer Produkte kontrollieren und anderseits Abgabedaten sammeln zu können, liefern Pharmahersteller ihre Produkte zunehmend direkt an die Apotheken. Laut Großhandelsverband Phagro liegt der Anteil mittlerweile bei 17 Prozent. Die Industrie kann ihre Logistikkosten in den Arzneimittelpreis einrechnen - und die Großhandelsmarge ganz oder teilweise an die Apotheke abgeben. Ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den Großhändlern.

Weil die Hersteller sich bei ihren alternativen Vertriebsmodellen zum größten Teil auf hochpreisige Medikamente beschränken, sehen die Großhändler ihre Mischkalkulation in Gefahr. Einige Produkte werden laut Phagro mittlerweile zum Nulltarif ausgeliefert. Durch den Fixzuschlag soll sich auch der Vertrieb preiswerter Packungen künftig wieder lohnen.

Der Schuss könnte allerdings nach hinten losgehen: Niedrigpreisige Generika werden für das Direktgeschäft interessant, wenn der Hersteller den Fixzuschlag kassiert. Schließlich liegt dieser mitunter deutlich über dem Herstellerabgabepreis. Große Bestellungen mit entsprechenden Anreizen für die Apotheken könnten sich schnell lohnen - vor allem wenn infolge der Rabattverträge die Anzahl der Lieferanten eingeschränkt ist.

Um den Herstellern hier keine neuen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, koppelt das Phagro-Modell daher zwei zusätzliche Maßnahmen: Großhändler und Hersteller werden gleichermaßen gezwungen, den Fixzuschlag zu erheben. Damit die Hersteller den Großhandel nicht ausschließen, bindet der Vorschlag außerdem die Grossisten in den öffentlichen Versorgungsauftrag ein. Damit erhalten die Großhändler einen Belieferungsanspruch gegenüber der Industrie.

Für die Apotheken nivellieren sich auf diese Weise die Einkaufsvorteile: Der Fixzuschlag soll für Rabatte unantastbar sein; anderenfalls könnten die Pharmafirmen wieder aus dem Vollen schöpfen. Grundlage für den Fixzuschlag soll laut Phagro der durchschnittliche Logistikaufwand pro Packung in Höhe von 93 Cent sein. Dies hatte das Institut für Handelsforschung (IfH) im Auftrag der Großhändler ausgerechnet.

Kostenneutral bleibt das Modell laut Phagro, wenn der prozentuale Aufschlag bei 3 Prozent festgelegt wird. Nur diesen Teil des Honorars dürfen Großhändler und Hersteller für Rabatte an die Apotheken nutzen. Für etliche Apotheken dürfte diese Deckelung eine spürbare Kürzung ihrer Konditionen bedeuten.

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat man sich von dem Modell offenbar überzeugen lassen. Dem Vernehmen nach werden allerdings die vom Phagro geforderten 93 Cent als zu hoch angesehen. Von steigenden Packungszahlen im Generikabereich profitieren die Großhändler schließlich ebenso wie von den wiedergewonnenen Umsätzen aus dem heutigen Direktgeschäft. Vielleicht hat der Phagro ja ohnehin Luft in der Kalkulation gelassen.

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