Bestechlichkeit

Regierung prüft Ärzte-Korruption

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Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bestechung von Kassenärzten. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken schreibt die Regierung, dass auf der Grundlage einer entsprechenden Prüfung des Urteils zu entscheiden sei, „ob die derzeitige Rechtslage als ausreichend angesehen werden kann“.

Der Große Senat des BGH hatte in einem Urteil Ende März entschieden, dass sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, nicht strafbar machen.

Die Berufsordnungen der Landesärztekammern sehen ein Verbot der Entgegennahme von Geschenken von Patienten vor. Untersagt sei auch die Gewährung wirtschaftlicher Vorteile durch Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen, heißt es in der Antwort der Regierung.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird die Wirksamkeit der einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften prüfen. In diesem Zusammenhang werde auch eine Abfrage bei den für die Umsetzung dieser Vorschriften zuständigen Institutionen und Verbänden erfolgen. Dadurch wolle man Informationen über Fallzahlen zu Verstößen und über praktische Probleme erhalten. Das Ergebnis der Abfrage werde in die Prüfung der Auswirkungen des BGH-Beschlusses einbezogen.

 

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