Infektionsschutzgesetz

Regierung lernt aus EHEC-Krise

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Die Bundesregierung hat aufgrund der Erfahrungen mit der EHEC-Epidemie eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das Robert Koch-Institut (RKI) soll in Zukunft schneller über Gefahren nach Infektionswellen und drohende Epidemien informiert werden. Innerhalb von 24 Stunden sollen meldepflichtige Krankheiten beim Gesundheitsamt gemeldet werden.

Die Weiterleitung aus den Ämtern zum RKI darf maximal drei Tage dauern. Das Meldewesen war während der EHEC-Krise als zu kompliziert und ineffektiv kritisiert worden. In einer Studie soll nun überprüft werden, ob die Meldewege verbessert werden können.

Außerdem hat das Kabinett die Durchführung von internationalen Gesundheitsvorschriften beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, dass an Flughäfen und Seehäfen Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren getroffen werden können. Solche Gefahren könnten sich etwa durch den internationalen Handels- und Reiseverkehr ergeben, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf bedarf laut Bundesregierung keiner Zustimmung des Bundesrates.

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