Unterschiedliche Auslegungen

Regelungslücke: Zahlungsausfälle bei Rechnungskunden

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Berlin -

Patient:innen aus der Heim- oder Palliativversorgung entrichten ihre Zuzahlungen in der Regel nicht in der Apotheke vor Ort, sondern erhalten Rechnungen darüber. Was passiert, wenn die Zahlungen ausblieben, erfuhr der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut bei seinem Besuch in der Nordstern-Apotheke in Essen.

Die Nordstern-Apotheke im Essener Norden empfing Heidenblut für anderthalb Stunden, dabei habe er besonders für die mangelhafte Honorar-Situation Verständnis und Bereitschaft gezeigt, Ansätze zu einer positiven Veränderung zu unterstützen. Weitere Themen waren auch die aktuellen Lieferengpässe, Nullretaxen und überbordende Bürokratie.

Aber es sei auch ein für Heidenblut bisher unbekanntes Thema vertieft worden: die unklare Situation in Fällen, in denen Zuzahlungen vom GKV-Versicherten nicht bezahlt werden. Dabei gehe es vor allem um Patientinnen und Patienten aus den Bereichen Heimversorgung, der individuellen Infusions-Herstellung oder Palliativpatientinnen und -patienten. Diese entrichten ihre Zuzahlungen in der Regel nicht direkt in der Apotheke, sondern erhalten dafür Rechnungen.

Regelung nicht eindeutig

Für Fälle, in denen die Zahlung trotz Mahnverfahren ausbleibt, eröffnet § 43 c SGB V den Apotheken den Weg über die Krankenkassen: „Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen“, heißt es dort. Dies sei jedoch nicht eindeutig genug, unterschiedliche Sichtweisen in der Auslegung zwischen Krankenkassen und Apotheken würden in einer erheblichen Zahl von Fällen zu Zahlungsausfällen bei Apotheken führen, so der Apothekerverband Nordrhein. Heidenblut habe sich offen für eine klare, bürokratiearme Regelung auf politischer Ebene gezeigt.

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