Rabattverträge

Rechtswidrige Vergabe durch Kassen

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Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat offenbar mehrere Krankenkassen für ihre Ausschreibungsverfahren zu den Rabattverträgen kritisiert. Einem Bericht des „Handelsblatt“ zufolge, hält die oberste Aufsichtsbehörde der Kassen die bisherige Rabattpraxis für rechtswidrig und hat daher neun Kassen aufgefordert, ihre Unterlagen offen zu legen. Betroffen sind laut „Handelsblatt“ unter anderem Barmer, DAK, TK und Knappschaft.

In der Kritik stehen demnach die Sortimentsverträge, die die Kassen mit mehreren Herstellern abgeschlossen haben. Im Vorfeld hatten sie gezielt ausgewählte Unternehmen angeschrieben. Nach Ansicht des BVA seien solche Anbieterverfahren nur zulässig, wenn das Verfahren so öffentlich gemacht werde, dass jeder Hersteller ein Angebot machen könne. Das BVA fordere die Kassen deshalb auf, „durch eine Aufteilung der ausgeschriebenen Sortimente auf mehrere Lose auch kleinere Produzenten eine Chance zu geben“.

Die Kritik an Sortimentsverträgen ist nicht neu, auch wenn sie bisher eher von Seiten der Pharmaunternehmen kam. Anfang April hatte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die regionalen Rabattverträge der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) moniert: „Es wurden Sortimentsverträge abgeschlossen und es gab vor allem auch keine öffentliche Ausschreibung“, hatte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp bemängelt.

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