AMG-Novelle

Rechtsexperte glaubt an Rx-Versandverbot

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Berlin -

Die Anhörung zur AMG-Novelle wurde von den Themen Preistransparenz, Nutzenbewertung und Pharmawerbung dominiert. Debattiert wurde aber auch über das geplante Verbot für Rx-Boni sowie den Antrag der Linken auf eine Beschränkung des Versandhandels auf OTC-Arzneimittel.

 

Der Einzelsachverständige Professor Dr. Hilko Meyer kritisierte, dass die Bundesregierung einen entsprechenden Vorstoß aus dem Bundesrat zurückgewiesen hatte. „Die Begründung ist zu kurz gegriffen“, so Meyer. Der Frankfurter Rechtsprofessor wandte sich gegen die weit verbreitete Auffassung, dass ein Rx-Versandverbot verfassungsrechtlich nicht machbar sei. Die Frage hätten nicht Verfassungsrichter zu beantworten, sondern die Abgeordneten.

Zwar sei ein Verbot fraglos ein Eingriff in die Berufsfreiheit, dem stehe aber das Grundrecht der Verbraucher auf körperliche Unversehrtheit gegenüber, argumentierte Meyer. Das Bundesverfassungsgericht habe sehr weitreichende Einschnitte in die Berufsausübungsfreiheit für zulässig erklärt, solange ein Zusammenhang zum Schutz der Bevölkerung bestehe.

Das Argument, zugelassene Versandapotheken seien sicher, ließ Meyer nicht gelten. „Es gibt einen Zusammenhang zwischen der generellen Freigabe des Versandhandels und dem Anstieg von Arzneimittel-Fälschungen.“

 

 

In der Einbindung von Drogeriemärkten in den Versandhandel über Pick-up-Stellen sieht der Jurist eine „Aushöhlung der Apothekenpflicht“ und die Gefahr einer Trivialisierung von Arzneimitteln. Meyer äußerte zudem Zweifel, ob die mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgesetzte aktive Beratungspflicht überhaupt auf ausländische Versandapotheken übertragen werden könne.

Mit ihrer letzten Frage wandte sich die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Dr. Martina Bunge, an die ABDA. Deren Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz blieben somit nur noch zwei Minuten Zeit, die grundsätzlichen Unterschiede zwischen deutschen Präsenz- und ausländischen Versandapotheken zu beschreiben.

Es gebe mehrere strukturelle Unterschiede, die nicht auf die Schnelle beseitigt werden könnten, so Schmitz. Dazu zählte er die Beratungsqualität, die in einem persönlichen Gespräch in der Apotheke immer besser sei als im Internet oder am Telefon. Hinzu kämen unterschiedliche Leistungsanforderungen an niedergelassene Apotheken und Versandapotheken. „Zumindest ein Punkt wird jetzt angegangen, und das ist die fehlende Gleichpreisigkeit. Diese Klarstellung begrüßen wir sehr“, so Schmitz.

Der europäische Versandapothekenverband EAMSP hatte dagegen angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen, sollte die Regierung ein Verbot von Rx-Boni für ausländische Versandapotheken durchsetzen.

 

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