Dienstwagenaffäre

Rechnungshof entlastet Schmidt dpa, 10.08.2009 09:10 Uhr

Berlin - 

Der Bundesrechnungshof hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) von den Vorwürfen wegen der Nutzung ihres Dienstwagens im Spanien-Urlaub entlastet. In einem Schreiben des Rechnungshofes, das der Deutschen Presse-Agentur dpa am Samstag in Berlin vorlag, heißt es wörtlich: „Frau Bundesministerin für Gesundheit hat ihr Dienstfahrzeug im Rahmen der einschlägigen Vorschriften genutzt. Dem Bundeshaushalt ist folglich kein Schaden entstanden.“

Dem Brief zufolge gab Schmidt an, dass die Dienstlimousine - ein Mercedes der S-Klasse, den ihr Chauffeur nach Spanien gefahren hatte - mit Ausnahme von zwei Dienstfahrten ausschließlich privat genutzt worden sei. Die Ministerin kündigte an, die Privatfahrten - also auch die rund 2500 Kilometer weite Anreise nach Spanien - als geldwerten Vorteil zu versteuern. Im Rahmen der beiden Dienstfahrten legte sie nach eigenen Angaben lediglich 72 Kilometer.

Zur Frage, wie vernünftig es war, den Dienstwagen samt Chauffeur aus Berlin nach Alicante nachkommen zu lassen, äußerten sich die Prüfer nicht. Und auch die Kosten der Fahrt waren ihnen letztlich gleichgültig. Zwar müssten nach den Richtlinien für die Nutzung von Dienstfahrzeugen in der Bundesverwaltung auch Minister den „Grundsatz der Wirtschaftlichkeit“ beachten, heißt es im Bericht - aber nur, wenn sie dienstlich unterwegs sind. Eine private Nutzung ist erlaubt und muss im Gegenzug versteuert werden.

Für Ulla Schmidt dürfte die Rechnung ziemlich teuer werden. Im Fahrtenbuch hat sie für den gesamten Spanien-Urlaub nur 72 dienstliche Kilometer notiert. Die 2500 Kilometer Anreise und auch die Rückholung der zwischenzeitlich gestohlenen Limousine muss sie nun zum Jahresende komplett als geldwerten Vorteil versteuern. Steuer-Fachleute schätzen, dass das mehr als 1000 Euro kosten wird.