Kassenabschlag

ARZ sieht Sammelrechnung in Gefahr

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Berlin -

Gunnar Müller will den Krankenkassen ab Januar keinen Kassenabschlag mehr auf seine Rezepte gewähren. Dass der Apotheker aus Detmold damit durchkommt, ist aber unwahrscheinlich: Der Kassenabschlag ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich verankert. Außerdem will auch sein Rechenzentrum, das ARZ Haan, nicht das Risiko eingehen, dass die Kassen allen Apothekern, die bei ihm abrechnen, die Zahlung verweigern.

Der Kassenabschlag ist im SGB V mit einem eigenen Paragraphen erwähnt. Zwar wird seine Höhe den Verhandlungen zwischen Apothekern und Kassen anheim gestellt. Allerdings gibt es nur zwei Szenarien, in denen die Apotheker den Kassen überhaupt keinen Rabatt gewähren müssen: Wenn die Kasse die Rechnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zehn Tagen begleicht. Und wenn die Kasse die Rechnung nur unvollständig begleicht.

Bei Müller trifft keiner dieser beiden Fälle zu. Sollte das ARZ Haan seinem Wunsch entsprechen, dürften die Kassen die Abrechnung als nicht gesetzeskonform zurückweisen. Sehr wahrscheinlich wäre dann, dass die Kassen Müllers Rezepte nur teilweise oder gar nicht begleichen.

Soweit wird es allerdings gar nicht erst kommen: Beim ARZ Haan ist Müllers Anliegen zwar noch nicht eingetroffen. Auch Nachfrage sagte ein Sprecher jedoch, dass man verpflichtet sei, die Rezeptabrechnung gesetzeskonform durchzuführen.

Das Rechenzentrum will seine anderen Kunden zudem nicht in Geiselhaft nehmen: Man könne das Verhalten der Kostenträger zwar nicht prognostizieren. Allerdings: „Im schlimmsten Fall könnten die Kassen die Begleichung der Sammelrechnung verweigern. Dies hätte zur Folge, dass wir nicht in der Lage wären, die Auszahlung der Gelder aus der Rezeptabrechnung für unsere Kunden zu gewährleisten.“ Ein solches Risiko könne und wolle man nicht eingehen.

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