Nach langem Ringen hat am Freitag nun auch der Bundesrat das Rauchverbot bestätigt. Bereits im Mai hatte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Von September an ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden des Bundes untersagt. Abgeschlossene Raucherräume soll es aber weiterhin geben. Das Rauchverbot gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel inklusive Taxis. Wer trotzdem raucht, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Als zweite Regelung wurde der Jugendschutz verschärft: Das Mindestalter für den Kauf von Zigaretten und anderen Tabakwaren wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben. Die Apotheker nannten das öffentliche Rauchverbot überfällig.
Unterschiedlich strenge Gesetze zum Nichtraucherschutz haben in dieser Woche zudem einige Bundesländern erlassen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Rauchen von August an in Schulen, Behörden, Krankenhäusern und vielen anderen öffentlichen Gebäuden untersagt. Für Niedersachsen gelten die gleichen Regelungen. In Gaststätten darf dort zudem nur noch in Nebenräumen geraucht werden.
Auch in Schleswig-Holstein sieht es zunehmend schlecht aus für Raucher. Für ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden hat sich der Kieler Landtag bereits ausgesprochen. In Gaststätten soll der Qualm künftig nur noch in abgtrennten Räumen erlaubt sein. Ein Fachausschuss des Landtages beschäftigt sich vor der Verabschiedung noch mit dem geplanten Nichtraucherschutz. Ein sehr ähnlicher Entwurf steht für Baden-Württemberg, hier sind Fest- und Bierzelte von dem Verbot ausgenommen.
In Flugzeugen, den meisten Zügen sowie auf Bahnhöfen ist das Rauchen bereits verboten. Für Fernzüge tritt das Rauchverbot bundesweit im September in Kraft. Dann soll es auch keine Raucherzonen auf Bahnhöfen mehr geben.
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