Bundestag

Rauchverbot bleibt Ländersache

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Ein bundesweit einheitliches Rauchverbot für Kneipen ist vorerst vom Tisch. Im Bundestag wurden mehrere Anträge abgelehnt, die eine Regelung über die sogenannte Arbeitsstätten-Verordnung vorsahen. Dieses Vorgehen widerspräche der derzeitigen Gesetzeslage, bei der das Kneipen-Rauchverbot über das Gaststättenrecht geregelt wird.

Für die Arbeitsstätten-Verordnung, die den Gesundheitsschutz der Beschäftigten regelt, wäre der Bund zuständig. Das Gaststättenrecht liegt hingegen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, weshalb das Rauchverbot in Deutschland teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Zudem hatten im vergangenen Jahr mehrere Wirte vor dem Bundesverfassungsgericht Ausnahmeregelungen für kleine Einraum-Kneipen durchgesetzt.

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