Champix & Co.

Raucherentwöhnung auf Rezept

, Uhr
Berlin -

Aktuell gibt es drei Wirkstoffe im Rx-Bereich, die zur Raucherentwöhnung in Frage kommen: Bupropion (Zyban, GSK), Vareniclin (Champix, Pfizer) und Cytosin (Asmoken, Aflofarm). Aktuell müssen diese Präparate von den Raucher:innen als Lifestyle-Medikament selbst bezahlt werden. Das könnte sich bald ändern. Durch einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll die einmalige Verordnung zu Lasten der Kasse ermöglicht werden.

Menschen mit „schweren tabakassoziierten Erkankungen“ sollen zukünftig von der Kostenerstattung von Champix & Co. profitieren. Die Mittel zur Raucherentwöhnung können den Erfolg der Abstinenz erhöhen. Häufig gelingt es trotz Pflaster, Kaugummis und anderen Nikotinersatzpräparaten nicht, mit dem Rauchen aufzuhören. Die verschreibungspflichtigen Varianten können dann eine zusätzliche Option sein.

Doch die Präparate sind teuer. 100 Tabletten Zyban kosten knapp 140 Euro, 113 Tabletten Champix 154 Euro, und das neueste Präparat zur Raucherentwöhnung auf dem Markt – Asmoken – schlägt mit 317 Euro für 100 Tabletten zu Buche. Die Hürde vieler Kund:innen, solch einen hohen Betrag zu zahlen, ist hoch. Nicht selten zweifeln die Betroffenen nach mehreren gescheiterten Versuchen des Aufhörens an dem Nutzen solcher Medikamente. Eine Schachtel Zigaretten kostet aktuell rund 7 Euro.

Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) handelt es sich bei Lifestyle-Präparaten um Mittel, bei denen „eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund“ steht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstellt eine Liste mit allen Wirkstoffen und zugehörigen Indikationen, bei denen eine Erstattung durch die GKV nicht angezeigt ist.

Doch nun könnte diese Liste schon bald aktualisiert werden. An der Erstattungsfähigkeit der Raucherentwöhnungspräparate soll sich durch einen Änderungsantrag zum GVWG etwas ändern: Zukünftig sollen Patient:innen mit „schweren tabakassoziierten Erkrankungen“ eine einmalige Kostenerstattung für Champix & Co. erhalten.

Die Krux: Die Präparate dürfen nach Entwurf nur im Rahmen evidenzbasierter Programme zur Tabakentwöhnung verordnet werden. Ob eine Prüfpflicht für Apotheken bestehen wird, ist zurzeit unklar. In der Begründung werden Versicherte mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung aufgeführt.

Empfehlung seitens Leitlinie

Die Autoren der S3-Leitlinie „Screening, Diagnostik und Behandlung des schädlichen und abhängigen Tabakkonsums“ empfehlen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapie mit dem Antidepressivum Bupropion oder dem partiellen Nikotinrezeptor-Agonisten Vareniclin. Vor allem Patienten, die mit nichtmedikamentösen Therapieansätzen (Gruppentherapie) und Nikotinersatzpräparaten nicht dauerhaft abstinent bleiben, können von den Rx-Varianten laut Leitlinie profitieren.

Die Dosierungschemata sind unterschiedlich. So wir bei Champix aufdosiert: Die ersten drei Tage nehmen die Patient:innen einmal täglich eine Tablette à 0,5 mg Vareniclin ein. Ab dem 4. Tag wird die Dosis auf zweimal täglich 0,5 mg gesteigert. Ab dem 8. Tag sollen zweimal täglich 1 mg eingenommen werden. Die Therapiedauer beträgt 12 Wochen.

Die Therapie mit Zyban (Bupropion) soll gestartet werden, wenn der Patient noch raucht. In den ersten sechs tagen beträgt die Anfangsdosis einmal täglich 150 mg. Danach wird die Dosis auf zweimal täglich 150 mg gesteigert. Zwischen den Einzeldosen sollten mindestens acht Stunden liegen. Mehr als 300 mg Bupropion sollten täglich nicht eingenommen werden.

Auch Asmoken (Cytisin) kann bereits eingenommen werden, wenn der Betroffene noch raucht. Am fünften Tag der Behandlung sollte der Rauchstopp erfolgen. Asmoken wird bis zum 21. Tag der Einnahme aufdosiert. Die Höchsteinnahmemenge pro Tag entspricht zwei Tabletten pro Tag, entsprechend 3 mg Cytisin.

2015 lehnte das BMG ab

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller trommelt bereits seit Jahren für die Kostenübernahme und hat sogar eine Studie dazu in Auftrag gegeben. 2015 lehnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch ab. Damals machte der G-BA den Vorschlag, dass geeignete unterstützende medikamentöse Maßnahmen zur Rauchentwöhnung bei Grunderkrankungen wie COPD oder Asthma angeboten werden sollten. Das BMG lehnte auch eine einmalige Verordnung auf rosa Rezept konsequent ab – egal, ob Nikotinersatztherapie oder ZNS-wirksame Substanzen.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Erstmal keine Sanktionen für Praxen
ePA: „Abwarten und vorbereiten“
Dokumentation pflegerischer Daten
Pflegerat fordert Schreibrechte für ePA

APOTHEKE ADHOC Debatte