Eine Pharmareferentin von Ratiopharm wurde vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Der Fall der Vertreterin hatte im Frühjahr die Grundsatzentscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) herbeigeführt, nach der Ärzte-Korruption keine Straftat ist. Nun wurde der Fall an den Fünften Strafsenat zurückverwiesen, der auch den beteiligten Arzt freigesprochen hat.
Zwei Fälle waren vor dem BGH verhandelt worden: Eine Firma hatte Ärzten die Kosten für hochwertige Reizstromgeräte erlassen. Das zweite Verfahren betraf die Ratiopharm-Vertreterin: Im Rahmen eines „Verordnungsmanagements“ erhielten Ärzte 5 Prozent des Herstellerabgabepreises für alle verschriebenen Medikamente. Insgesamt habe die Pharmareferentin Schecks in Höhe von 18.000 Euro übergeben, so das Hamburger Landgericht. Die Richter hatten den Arzt und die Referentin zu Geldstrafen verurteilt.
Der Große Senat des BGH entschied jedoch, dass niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Kassen zu behandeln seien. Demnach sei auch keine Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit gegeben. Die Entscheidung, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei und entsprechende Straftatbestände geschaffen werden müssten, soll die Politik entscheiden.
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