Gesundheitsausschuss

Rabattvertrag oder Sparpaket APOTHEKE ADHOC, 16.06.2010 15:01 Uhr

Berlin - 

Das erste Sparpaket von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) ist so gut wie durch: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat einem entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-ÄndG) zugestimmt. Bei der Erhöhung des Herstellerrabatts auf 16 Prozent für nicht festbetragsgebundene Arzneimittel gibt es allerdings eine Änderung. So sollen Arzneimittel unter Rabattvertrag von der Erhöhung ausgenommen werden. Eine nachträgliche Absenkung der Listenpreise soll den gleichen Effekt haben.

Die Regelung wurde offenbar mit Blick auf die bestehenden Rabattverträge eingeführt, da die Hersteller bei ihren Angeboten mit dem bisherigen Rabatt von 6 Prozent kalkuliert hatten. Eine Verminderung des beabsichtigten Einspareffekts von 1,15 Milliarden Euro pro Jahr sei trotzdem nicht zu erwarten, hieß es aus Reihen der CDU/CSU-Fraktion.

Teil des Gesetzes ist zudem ein Preismoratorium rückwirkend zum 1. August 2009, das zeitgleich mit der Abschlagserhöhung in Kraft treten soll. Beide Regelungen sind bis Ende 2013 befristet.

Außerdem wurde eine Art Sicherheitsnetz für die Industrie beschlossen: Pharmaunternehmen, die aufgrund des erhöhten Herstellerabschlags nachweislich in eine Notsituation geraten, sollen eine Ausnahmeregelung beantragen können. In der Branche hält man dies allerdings schon wegen des immensen Prüfaufwands für wenig praktikabel und ein reines Zugeständnis an EU-Recht.

Das GKVÄndG wird am Freitag abschließend im Bundestag behandelt und soll am 9. Juli den Bundesrat passieren. In der Länderkammer ist das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig.