Bundesversicherungsamt

Rabattverträge unwirksam

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Viele große Krankenkassen müssen ihre Rabattverträge europaweit neu auschreiben. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die bundesunmittelbaren Krankenkassen in einem Rundschreiben dazu aufgefordert, alte Sortimentsverträge, die nicht nach den Regeln des Vergaberechts ergangen sind, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV regelt seit Dezember 2008, dass auch bei Arzneimittelrabattverträgen unter bestimmten Voraussetzungen das Vergaberecht angewendet werden muss; beispielsweise bei Rabattverträgen zu Generika. Diese Verträge seien prinzipiell bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes von derzeit 206.000 Euro europaweit auszuschreiben.

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