Letztverantwortung beim Apotheker APOTHEKE ADHOC, 13.05.2013 09:25 Uhr
Die Rabattverträge haben die Apotheker ihrer letzten Handlungsspielräume
beraubt. Viele Pharmazeuten fühlen sich zu Erfüllungsgehilfen der
Kassen degradiert. Ganz anders sieht es die Vergabekammer des
Bundes: Ausschreibungen zu kritischen Wirkstoffen sind demnach deshalb
kein Problem, weil die „Letztverantwortung“ für die Versorgung bei
Ärzten und Apothekern liege.
Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Vergabekammer hatte erneut eine Ausschreibung zu Tacrolimus zu prüfen. Der Originalhersteller Astellas (Prograf/Advagraf) hatte bereits bei früheren Runden geklagt – und zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Abfuhr kassiert.
Laut Astellas darf das Immunsuppressivum nicht ausgeschrieben werden, da das Risiko besteht, dass Patienten ohne Wissen des Arztes in der Apotheke auf ein anderes Präparat umgestellt werden. Präparatewechsel seien aber nur unter engmaschiger Blutspiegelkontrolle und unter Aufsicht eines Transplantationsmediziners möglich.
Im Übrigen seien gesundheitliche Gefährdungen nicht auszuschließen: Die Kasse könne nicht „aus rein fiskalischen oder monetären Erwägungen auf ein normkonformes Verhalten aller Beteiligten (Ärzte, Apotheker) vertrauen“.
Das sieht die Vergabekammer anders: Etwaige Gesundheitsgefahren bei der Verabreichung von Tacrolimus-Präparaten habe sowohl der behandelnde Arzt bei der Verordnung als auch der Apotheker bei der Abgabe nach Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu berücksichtigen.
Die Kassen könnten durchaus davon ausgehen, dass die Heilberufler sich rechtskonform und standesgemäß verhielten, indem sie die vorgegebenen tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedinungen beachteten. Auch vergaberechtlich sei daher anzuerkennen, dass die „Letztverantwortung für eine ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten kraft Sozial- und Standesrechts“ bei Ärzten und Apothekern liege.