Sechs Kassen für Infliximab APOTHEKE ADHOC, 27.02.2015 12:46 Uhr
Bei Ausschreibungen der Krankenkassen zu Generika-Rabattverträgen ist es üblich, dass sich Hersteller zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Ungewöhnlich ist, dass sich auf der anderen Seiten Kassen zusammentun – so geschehen jetzt bei einer Ausschreibung zu Infliximab. Die Techniker Krankenkasse (TK), die DAK-Gesundheit, die KKH, die BKK vor Ort, die Pronova BKK und die HEK suchen gemeinsam Partner für den den biotechnologisch hergestellten Wirkstoff.
Der Vertrag zu Infliximab soll nicht exklusiv mit einem Hersteller, sondern in einem Open-House-Verfahren geschlossen werden. Das garantiere allen Marktteilnehmern die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses zu einheitlichen Bedingungen, teilt die TK mit. Das fördere die Vielfalt im Markt und Biosimilars könnten sich in diesem etablieren.
Die sechs Kassen kooperieren bereits im Rheumavertrag, dem derzeit insgesamt elf Kassen beigetreten sind. „Ist das gemeinsame Vorgehen der Kassen erfolgreich, fördert es die Angebotsvielfalt der wirtschaftlichen Arzneimittel im Rheumavertrag. Ärzte würden dadurch eine größere Auswahl an Präparaten für die effiziente Versorgung ihrer Patienten erhalten“, so Dr. Edmund Edelmann, erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. Mit dem Rheumavertrag hätten Ärzte Therapiefreiheit und gleichzeitig die Möglichkeit auf eine sichere und wirtschaftliche Verordnung.
Für das Immunsuppressivum Remicade (Infliximab) kommen die ersten Biosimilars auf den deutschen Markt. Den monoklonalen Antikörper gibt es unter dem Namen Inflectra von Hospira und als Remsima von Celltrion. Der Wirkstoff ist zur Behandlung rheumatologischer Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis (RA) und Morbus Bechterew sowie von Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa zugelassen. Auch bei Hautkrankheiten wie Schuppenflechte (Psoriasis) kann der Wirkstoff eingesetzt werden.
Das Originalpräparat Remicade wird von Janssen, der Pharmasparte des US-Konsumgüterkonzerns Johnson & Johnson (J&J), hergestellt und in Deutschland von MSD Sharp & Dohme vertrieben. Mitte des Monats verlor das Produkt seinen Patentschutz.
„Biologika gehören zu den hochpreisigen Spezialpräparaten, die einen wesentlichen Kostenblock der Arzneimittelausgaben der TK ausmachen“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der Kasse. „Durch Patentabläufe und die Einführung von Biosimilars ergeben sich hohe Einsparpotenziale für die GKV“, so Steimle.
Da für Biosimilars nicht die gleichen Substitutionsregeln gelten wie für Generika, muss der Rabattvertrag durch Arztverträge unterstützt werden. Der Rheumavertrag steht laut TK bundesweit allen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie, hausärztlich niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Pädiatern mit der Zusatzweiterbildung Rheumatologie offen. Auch weitere Kassen können dem Vertrag beitreten.