AOK-Rabattverträge

Rabattverträge in Häppchen

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Die AOK Rabattverträge werden dem Anschein nach weder zum 1. März in Kraft treten, noch zu allen Wirkstoffen und in allen Regionallosen zur gleichen Zeit. Wie ein Sprecher der Vergabekammer beim Bundeskartellamt gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigte, werden sich einige Nachprüfungsverfahren bis in den März hinziehen. Die Generikahersteller sind bis zum 2. März an ihre Angebote gebunden, können aber auch nach Ablauf der Frist Rabattverträge abschließen.

Unterdessen hat die AOK eigenen Angaben zufolge einen weiteren Erfolg vor der Vergabekammer verbucht: Die Behörde erlaubte der Kasse demnach, zu weiteren Wirkstoffen schon vor einer Entscheidung die Zuschläge zu erteilen. Weil sich auch dagegen noch Hersteller im Eilverfahren beschweren können, kommt das grüne Licht der Vergabekammer laut Branchenverband Pro Generika zu spät: Der 2. März sei nicht zu halten, so Verbandschef Peter Schmidt.

Schmidt forderte von der AOK mit Verweis auf die wirtschaftliche Tragweite der Verträge, die Zuschläge erst nach einer endgültigen Klärung durch die Landessozialgerichte zu erteilen, falls die Hersteller Beschwerde einlegen. „Ich erwarte, dass die AOK nunmehr zunächst die Angebotsfrist für die pharmazeutischen Unternehmer in allen Verfahren verlängert, die noch vor Vergabekammern anhängig sind“, so Schmidt.

Nach mehreren Erfolgen im andauernden Rechtsstreit und der jüngsten Entscheidung der Vergabekammer fühlt sich die AOK in ihrer Linie bestätigt. Offen sei jedoch, ob alle Wirkstoffe zeitgleich an den Start gehen können, gab die Kasse erstmals zu. Das sei vom weiteren Verlauf der noch anhängigen Verfahren abhängig. Eine Umsetzung der Verträge in den Apotheken wird dadurch nicht gerade einfacher.

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