Rabattverträge für Impfstoffe sollten eigentlich schon 2012 abgeschafft werden, doch nach dem Regierungswechsel entschieden sich Union und SPD für ein Modell mit mindestens zwei Herstellern. Das bringt naturgemäß wenig, wenn nur noch eine Firma bietet und den Zuschlag bekommt. Daher sollen Ausschreibungen für Vakzine zu Schutzimpfungen nun doch verboten werden.
Die Rechtsgrundlage für Ausschreibung zu Schutzimpfungen wird aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V) gestrichen. „Der Impfstoffmarkt ist auf Grund der Komplexität der Herstellung generell durch eine begrenzte Zahl von Herstellern gekennzeichnet“, heißt es in einem entsprechenden Änderungsantrag zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkunggesetz (AM-VSG). Die Anbieterstruktur spiegele sich auch bei den Ausschreibungen wider.
„Die Herstellung von Impfstoffen ist komplex und geht daher mit Unwägbarkeiten einher, die auch Auswirkungen auf die Sicherheit und Sicherstellung der Versorgung haben können und im Falle von exklusiven Rabattverträgen zu Unsicherheiten bei der Versorgung und zu zeitweiligen Lieferproblemen führen können“, so die Begründung weiter. „Um dies zu vermeiden, sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen. Dies dient letztlich auch der Erhöhung der Impfquote.“
Bislang können die Krankenkassen oder ihre Verbände mit einzelnen Herstellern Verträge schließen. Die Versorgung der Versicherten erfolgt dann ausschließlich mit dem vereinbarten Impfstoff. In den Verträgen sind Vereinbarungen zur Sicherstellung einer rechtzeitigen und bedarfsgerechten Versorgung vorzusehen. Außerdem müssen mindestens zwei Hersteller innerhalb eines Versorgungsgebietes liefern.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte diese Regelung 2014 als Lösung für das Problem der Lieferprobleme gesehen: Da die Krankenkassen mindestens zwei Hersteller unter Vertrag nehmen müssen, sei die bedarfsgerechte Versorgung gesichert, sagte Gröhe kurz nach seinem Amtsantritt auf der Hauptversammlung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Der Markt hat sich seitdem deutlich verengt: Im Bereich der Grippeimpfstoffe hat sich Mylan eine marktbeherrschende Stellung erarbeitet, auch weil andere Hersteller das Handtuch geworfen haben. Hatte der führende Hersteller nach Zahlen von QuintilesIMS 2013 noch einen Anteil von 35 Prozent, waren es zuletzt 78 Prozent. Die Nummer 2 kommt nur noch auf 14 statt 22 Prozent, die Nummer 3 auf 4 statt 11 Prozent. Die Nummer 5 ist nicht mehr mit 6, sondern nur noch mit 1 Prozent vertreten. Der Rest ist von 12 Prozent in die Bedeutungslosigkeit abgestürzt.
Schon länger zeichnete sich ab, dass die Politik die Ausschreibung von Grippeimpfstoffen abschaffen will. Im „Grundlagenpapier zu den Ergebnissen des Pharmadialogs“ hieß es, dass sich das Verfahren nicht bewährt habe. Um noch schnell Fakten zu schaffen, haben die Kassen bereits Verträge bis zur Saison 2019/2020 abgeschlossen.
APOTHEKE ADHOC Debatte