Rabattverträge

Das Impfstoff-Duopol

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Berlin -

Wenn in den kommenden Monaten die Grippeimpfstoffe an die Arztpraxen geliefert haben, werden den Apotheken zwei Hersteller besonders oft begegnen: Abbott und Sanofi Pasteur MSD. In insgesamt zwölf Bundesländern hat mindestens einer der beiden Unternehmen einen Rabattvertrag mit den Krankenkassen geschlossen. In den übrigen vier Bundesländern gibt es keine Rabattverträge.

Exklusiver Rabattpartner ist Abbott in Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Obwohl die Krankenkassen bei Impfstoffen seit 2015 eigentlich nur noch Rabattverträge mit mindestens zwei Herstellern schließen dürfen, sind die Verträge in dieser Saison möglich – sie wurden noch vor Inkrafttreten der Regelung abgeschlossen.

Zwei Impfstofflieferanten – Abbott und Sanofi Pasteur – gibt es in Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und im Saarland. Sachsen und Thüringen sind die einzigen Bundesländer, in denen Abbott bei einer Ausschreibung nicht zum Zug kam. Stattdessen traf neben Sanofi Pasteur der Spezialist bioCSL eine Vereinbarung mit der AOK Plus. Der australische Hersteller hatte im vergangenen Jahr für 275 Millionen US-Dollar die Grippeimpfstoffe des Schweizer Herstellers Novartis übernommen.

Während nun in den meisten Bundesländern zwei Anbieter die Versorgung übernehmen, wurden im Gegenzug häufig die Lose vergrößert: In Sachsen und Thüringen beispielsweise gibt es in der kommenden Saison sechs statt wie zuvor zehn Losgebiete, und in Sachsen-Anhalt konnten die Hersteller statt auf drei Regionen nur noch auf das gesamte Land bieten.

Damit die Rabattverträge funktionieren, sind die Ärzte angehalten, generisch zu verordnen. Das ist allerdings nicht unumstritten: In Baden-Württemberg streiten die Apotheker bis heute mit den Kassen darüber, ob sie Rezepte beliefern müssen, auf denen lediglich „Impfstoff gegen...“ verordnet ist. Im Ländle hatten die Kassen neben Grippeimpfstoffen auch Standardimpfstoffe ausgeschrieben; die Apotheker mussten anhand eines Plakats das jeweilige Präparat heraussuchen.

Das Sozialgericht Stuttgart hatte einer klagenden Apothekerin im Eilverfahren zunächst Recht gegeben. Das Landessozialgericht hatte die Entscheidung aber wieder gekippt. Mit ihrer zweiten Ausschreibung Standardimpfstoffe war die AOK im Juli 2014 gescheitert – kein Hersteller gab ein Gebot ab. Die Entscheidung über die grundsätzliche Frage im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

Das Urteil könnte auch Folgen Berlin, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben. Dort haben die Apothekerverbände mit den Kassen Vereinbarungen über die Impfstoffbelieferung getroffen. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erhalten die Apotheker pro Impfdosis 7,20 Euro – 55 Cent weniger als in der vergangenen Saison. In Hessen konnte der Vertrag ebenfalls nur zu leicht schlechteren Konditionen erneuert werden. In der vergangenen Saison gab es noch 7,95 Euro für nicht adjuvantierte und 8,95 Euro für adjuvantierte Impfstoffe.

Auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland hatte es im vergangenen Jahr noch eine Vereinbarung zwischen Apothekern und Kassen gegeben. 8,30 Euro erhielten die Apotheker für nicht adjuvantierte und 9,30 Euro für adjuvantierte Vakzine. Der hohe Preis erklärte sich damit, dass die Ärzte – anders als in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hessen – nicht angehalten waren, generisch zu verordnen.

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