Impfstoffpreise

Rabattverträge für Sprechstundenbedarf

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Impfstoffversorgung wirtschaftlicher gestalten und einen entsprechenden Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) einbringen. Wie APOTHEKE ADHOC aus Verhandlungskreisen erfuhr, sind sich die Gesundheitsexperten der Koalition im Prinzip einig, an detaillierten Vorschlägen wird gearbeitet. Diskussionsgrundlage ist das Gutachten des IGES Instituts.

Dem Bericht zufolge gibt es bei verschiedenen Impfstoffen signifikante Preisunterschiede im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Daher schlagen die Gutachter vor, die Hersteller über Zwangsrabatte auf das internationale Preisniveau zu drücken.

Auch durch Verhandlungen könnte Druck auf die Preise im 1,5 Milliarden Euro schweren Impfstoffmarkt ausgeübt werden: Die Gutachter empfehlen eine Intensivierung des Preiswettbewerbs unter den Herstellern über Ausschreibungen und Rabattverträge. Hier seien die Kassen bislang zu zurückhaltend gewesen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sollten Marktanteils-Lose ausgeschriegen werden; auch handelsstufenübergreifende Ausschreibungen seien eine Möglichkeit.

Bei Impfstoffen mit einer geringen Anbieterzahl seien direkte Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern möglich; die Kassen sollten sich dabei auf Erkenntnisse aus Kosten-Nutzen-Bewertungen stützen. Wegen der oligopolistischen beziehungsweise monopolartigen Anbieterstruktur sollten auch die Kassen gemeinsam verhandeln. Auch die PKV soll in die Sparmaßnahmen einbezogen werden.

In der Vertriebsstruktur sehen die Experten einen vergleichsweise kurzen Hebel: Zwar entfielen 67 Millionen Euro, das sind knapp 4,6 Prozent der Gesamtausgaben für die Impfstoffversorgung, auf das Apothekenhonorar. Aufgrund von Packungsgrößeneffekten gebe es aber über den Weg einer Verlagerung von Individualverordnung hin zu Sprechstundenbedarf kaum Einsparpotenzial.

Möglich wäre die Einführung der Importquote bei Verordnungen des Sprechstundenbedarfs; allerdings seien die Preisdifferenzen zu gering für die derzeitige Preisabstandsklausel.

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