Neuregelung im ALBVVG

Rabattverträge: Ersatzkassen streichen Kinderarzneimittel

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Berlin -

Im Kampf gegen Lieferengpässe hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor allem Medikamente für Kinder im Blick. Aufgrund einer Regelung im Generikagesetz (ALBVVG) streichen die Ersatzkassen jetzt zwei Wirkstoffe aus der aktuellen Ausschreibung.

Mit dem ALBVVG wurde eine Neuregelung in § 130a Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen, nach der Kassen keine Rabattverträge mehr für Präparate schließen dürfen, die auf der Liste von Arzneimitteln stehen, die „auf Grund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind“. Diese hat ihre Rechtsgrundlage in § 35 Abs. 5a SGB V, nach dem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet wurde, die Liste nach Anhörung des Beirats erstmals bis zum 27. Juli zu erstellen.

Auf der 50-seitigen Liste findet sich eine breite Palette an Wirkstoffen in pädiatrischen Darreichungsformen, von Antibiotika über Blutdruckmittel bis hin zu Psychopharmaka. Aufgeführt sind jeweils die einzelnen Fertigarzneimittel auf Basis der Pharmazentralnummer (PZN).

Zwei Positionen sind Desmorpressin als Nasenspray und Vancomycin als Pulver zur Zubereitung eines Trockensafts. Genau diese Konstellation war von den Ersatzkassen im Mai ausgeschrieben worden. Wegen der gesetzlichen Neuregelung wurden sie nun gestrichen, lediglich für Tabletten beziehungsweise Hartkapseln sollen nun noch Zuschläge erteilt werden.

Bei Desmopressin gibt es mit Desmogalen (Galen), Minirin (Ferring) und Nocutil (Apogepha) drei Präparate in pädiatrischer Darreichungsform, Nocutil ist aktuell Rabattpräparat der Ersatzkassen. Bei Vancomycin ist Dr. Eberth der aktuelle Rabattpartner der Ersatzkassen, weitere Anbieter sind MIP (Vancomycin Saar), Esteve (Vancomycin Lederle), Hikma (Vancomycin CP), Fresenius Kabi (Vancomycin Kabi) und Bendalis (Vancomycin Lyomark).

Übrigens ist im ALBVVG noch eine weitere Maßnahme für die Präparate auf der Liste der Kinderarzneimittel vorgesehen, nämlich die komplette Aufhebung der Festbeträge.

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