Rabattverträge

DAK und GWQ: Bundesweite Zyto-Verträge

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Berlin -

Die DAK und der BKK-Dienstleister GWQ starten gemeinsam eine Ausschreibung zu Zytostatika. Nachdem solche Verträge vom Bundessozialgericht (BSG) gewissermaßen scharf gestellt wurden, war es eine Frage der Zeit, bis weitere Kassen in diesem Versorgungsbereich Einsparungen suchen würden. Allerdings geht der Verbund um die DAK einen anderen Weg und will eine Vielzahl an regionalen Verträgen abschließen.

Neben der DAK beteiligen sich namhafte Kassen wie die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), die IKK Südwest oder die Ersatzkasse HEK an der Ausschreibung. Bei den insgesamt rund 50 Kassen sind zusammen etwa 15 Millionen Menschen versichert – das Nachfragepotenzial der Gemeinschaft ist also entsprechend hoch.

Die Rabattrunde soll in den nächsten Tagen europaweit ausgeschrieben werden. Allerdings setzen die Kassen nicht auf wenige Verträge mit großen Herstellbetrieben. Das Bundesgebiet soll in 322 Regionallose aufgeteilt werden, wobei jeder Bieter maximal acht Zuschläge erhalten kann. Die Versorgung soll so möglichst regional bleiben.

Bei der Vergabe der Zuschläge wollen die Kassen nicht allein den Preis entscheiden lassen. Dem Vernehmen nach soll es auch Anforderungen an die Servicequalität der Bieter geben. Dazu sollen etwa die Erreichbarkeit für den behandelnden Arzt oder die Beratungsqualität für die Patienten zählen. Die wohnortnahe und flexible Versorgung der Krebspatienten soll damit erhalten bleiben.

Die Zuschläge sollen – so der aktuelle Zeitplan – schon im August vergeben werden, damit die Verträge im vierten Quartal starten können. Vereinbart wird zunächst eine Laufzeit von einem Jahr, mit Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre.

Zyto-Verträge setzen sich erst allmählich durch. Als etabliert können Sie im Stadtgebiet Berlin gelten, wo es bereits mehrere Runden gab. Während die Barmer mit einem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen noch gescheitert war, hatte die AOK Hessen ihre Zyto-Verträge mit Retaxationen durchgesetzt.

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied im vergangenen Jahr, dass Patienten in diesem Bereich kein Recht auf freie Apothekenwahl haben. Entsprechend durfte die AOK Apotheken retaxieren, die ohne Vertrag ihre Patienten weiter mit Sterillösungen versorgt hatten. Die retaxierten Apotheker waren mit einer Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil in Karlsruhe gescheitert.

In der Folge schrieb die AOK im März die Versorgung mit Sterilrezepturen in fünf Bundesländern aus – Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein. Dem Vernehmen nach wurden jetzt die Zuschläge erteilt, die Verträge sollen im August starten.

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