Rabattverträge

ABDA fordert Verbot aller Exklusivverträge

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Berlin -

Die ABDA fordert von der Regierung ein Verbot aller Exklusivverträge der Krankenkassen. Das geht aus der Stellungnahme der Apotheker zum GKV-Finanzstrukturgesetz (FQWG) hervor. Die von der Regierung geplante Verschärfung von Ausschreibungen zu Impfstoffen geht der ABDA nicht weit genug.

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen festlgen, dass Krankenkassen bei Impfstoffverträgen immer mit mindestens zwei Herstellern einen Vertrag schließen müssen. Auf diese Weise sollen immer wieder auftretende Lieferengpässe verhindert werden.

Grundsätzlich hält die ABDA dieses Ansinnen der Koalitionäre für sinnvoll: „Insbesondere ist die Regelung in der Lage, den Apothekern die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen bei Lieferschwierigkeiten eines Anbieters zu erleichtern und in diesem Fall Unsicherheiten bezüglich der Möglichkeit einer Versorgung mit dem Impfstoff eines Alternativlieferanten zu verringern“, heißt es in der Stellungnahmen weiter.

Man habe allerdings Zweifel ob die Regelung ausreicht, heißt es in der Stellungnahme. Lange Vorlaufzeiten und besondere Chargenprüfungen in der Produktion erschwerten ein kurzfristiges Gegensteuern bei sich abzeichnenden Lieferausfällen. Zudem gebe es in vielen Fällen nur eine geringe Anzahl an Herstellern. „Wir schlagen deswegen weitergehend vor, im gesamten Bereich der Versorgung mit Impfstoffen eine Nutzung des Instrumentariums Rabattverträge generell zu untersagen“, so die ABDA.

Und die Apotheker wollen noch einen Schritt weiter gehen. Auch bei Generika-Rabattverträgen sollen exklusive Vereinbarungen verboten werden. Eine Übertragung der entsprechenden Regelung auf den gesamten Bereich der Ausschreibungen für die Arzneimittelversorgung sei „die logische Ergänzung des vorliegenden Änderungsantrages“, heißt es.

Die ABDA habe mehrfach darauf hingewiesen, dass sie exklusive Rabattverträge für die Arzneimittelversorgung kritisch bewerte. Die Marktkonzentration auf Anbieterseite erschwere im Falle von Lieferengpässen die Verfügbarkeit austauschbarer Arzneimittel anderer Anbieter. „Folgen hiervon sind erhebliche Mehraufwendungen der Apotheke im Bestreben ihre Patienten vor möglichen negativen Folgen eines Lieferengpasses zu schützen, aber auch eine Verunsicherung der Patienten mit mehrfachen Umstellungen im Rahmen einer Dauertherapie“, so die ABDA.

Gerade im Bereich der Impfstoffe sieht die ABDA weitreichenden Folgen: „Lieferschwierigkeiten bei Impfstoffen sind geeignet, die Impfmüdigkeit der Bevölkerung zu befördern“, warnt die ABDA. Damit gefährdeten sie die Verbreitung von Impfungen als effiziente Möglichkeit des Schutzes vor Infektionskrankheiten, heißt es. In ihrer Stellungnahme hat sich die ABDA auf die Kommentierung dieses Änderungsantrags der Regierungsfraktionen beschränkt.

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